Nichtpsychologische Master / Weiterbildung nach Bachelor

Informationen zu nichtpsychologischen Master-Studiengängen, für die man sich mit einem Bachelor Psychologie bewerben kann, findet man unter:

https://masterliste.psyfako.org/alternative-master/

Weiterbildungsangebote Coaching / Systemische Beratung:

=> Beschäftigungsförderung Göttingen

=> Institut für Bildungscoaching

 

Universität Göttingen – Covid-Impfung

Die Georg-August-Universität bietet in Zusammenarbeit mit dem Impfzentrum der Stadt Göttingen allen interessierten Beschäftigten und Studierenden die Möglichkeit einer Coronaimpfung an. Dieses wird parallel zu der Möglichkeit der Impfung durch die Hausärzte/-ärztinnen oder des Impfzentrums der Stadt Göttingen angeboten. Die Impfungen werden in einem eigens dafür aufgebauten Impfzentrum in der Mensa am Turm durch ein mobiles Impfteam des städtischen Impfzentrums erfolgen. Dazu ist eine vorherige Anmeldung erforderlich.

Bachelor und Master: Nachweis Masernschutz

Am 1. März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Dieses gilt auch für den Fachbereich Psychologie, da bei uns Patient*innen behandelt werden und Mitarbeiter*innen sowie Studierende diese u. U. anstecken könnten (Seminare, Praktika, Abschlussarbeiten, SHK-Jobs usw. sind mit Aufenthalten in den entsprechenden Räumlichkeiten verbunden).

Der Impfnachweis ist von allen Personen zu erbringen, die nach 1970 geboren wurden. Wer keinen Nachweis erbringt, muss dem Gesundheitsamt gemeldet werden und darf das Institut nicht mehr betreten! Es wird zudem eine Rückmeldesperre eingerichtet!

Für den geforderten Nachweis des Masernschutzes verwenden Sie bitte das im Formularcenter des eCampus hinterlegte Formular „Impfbescheinigung Masernschutzimpfung“ (gilt auch für nachgewiesene Immunität!).

Als Nachweis wird ausschließlich eine ärztliche Bescheinigung akzeptiert, welche
a) einen vollständigen Impfschutz,
b) eine labordiagnostisch nachgewiesene Immunität gegen Masern oder
c) eine dauerhafte medizinische Kontraindikation gegen eine Masernschutzimpfung ausweist.

Eine Kopie des Impfausweises ist nicht ausreichend!
Per Mail an das Studienbüro oder Prüfungsamt eingereichte Nachweise werden nicht akzeptiert!

Der Eingang des Formulars inkl. Nachweis im eCampus wird Ihnen per automatisierter E-Mail bestätigt.

Wer die geforderte Bescheinigung nicht bis spätestens 30.09.2021 eingereicht hat, kann ab dem kommenden Wintersemester 2021/22 im Fach Psychologie keine Lehrveranstaltungen mehr besuchen!

Eilt: Außerordentliches Impfangebot des Impfzentrums der Stadt Göttingen

Aktuell gibt es die Möglichkeit, sich kurzfristig beim Betriebsärztlichen Dienst für eine Impfung registrieren zu lassen. Es können auch sich auch Studierende melden! Die Angaben zu den impfbereiten Personen werden in einer Tabelle gesammtelt, die bis Freitag, den 11. Juni von uns weitergegeben werden muss.

Interessierte laden sich bitte die Tabelle herunter, tragen sich ein und senden diese umgehend an Frau Bryant (bbergma@gwdg.de). Es werden nur Personen berücksichtigt, die vollständige Angaben gemacht haben!

Link zur Tabelle: https://owncloud.gwdg.de/index.php/s/ksrldc8Pfc10C06

Infos:

  • Geimpft wird im Impfzentrum der Stadt Göttingen (Siekhöhe). Die geplanten Impftage sind 16. bis 19.6. (Samstag!). Die Termine sind nicht planbar und werden vorgegeben.
  • Impfen lassen können sich Beschäftigte und Studierende der Universität (unabhängig vom Wohnort); eine Bestätigung des Arbeitgebers ist aufgrund der Aufhebung der Priorisierung nicht mehr erforderlich.
  • Es ist die Adresse des Wohnortes anzugeben (nicht die Dienstadresse).
  • Es handelt sich vermutlich um einen mRNA-Impfstoff (BioNTech/Moderna).
  • Es stehen nur ca. 100 Impfdosen pro Woche zur Verfügung.

Bachelor: Info berufsrechtliche Anerkennung

ACHTUNG!

Da die berufsrechtliche Anerkennung unseres polyvalenten Bachelors durch den Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung noch aussteht, können wir keine Bescheinigungen über die Erfüllung der entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen für Masterbewerbungen an anderen Universitäten (z. B. Leipzig) ausgeben oder zeichnen. Wir bitten, von entsprechenden Rückfragen abzusehen. Danke!

Klausurenphase WiSe 20/21

UPDATE: Zum Modul B.Psy.901 wird es (zusätzlich zum Termin und Mai) einen dritten Prüfungstermin im August geben.

=> Informationen von Prof. Treue zu B.Psy.901

Die Anträge auf Präsenzklausuren in den Modulen B.Psy.902 und M.Psy.901 im März wurden genehmigt, ebenso die Anträge auf Präsenzklausuren in den Module B.Psy.104, B.Psy.501, B.Psy.005S (Nebenfach) und M.Psy.001 im April.?

Abgesagte/verschobene Klausuren

Wird eine Klausur abgesagt, trägt das Prüfungsamt für alle angemeldeten Studierenden eine sogenannte „Zurückweisung“ ein. Diese hat keinerlei Auswirkungen auf Ihren Studienverlauf oder die Zählung Ihrer Prüfungsversuche!

ACHTUNG! Möchten Sie den Ersatztermin oder den Zweittermin einer abgesagten Prüfung wahrnehmen, müssen Sie sich selbständig dazu anmelden!

Veränderte Prüfungen

B.Psy.005S (NF) => Mündliche Prüfung (Termine in der 2. Märzhälfte)
B.Psy.101 => Open-Book-Klausur (alle Termine)
B.Psy.104 => Zweittermin am 10.05.21
B.Psy.202 => Online-Klausur (alle Termine; neue Dauer: 45 Minuten)
B.Psy.302 => Online-Klausur (alle Termine)
B.Psy.304 => Online-Klausur (alle Termine)
B.Psy.501 => Zweittermin am 04.08.21
B.Psy.601 => Open-Book-Klausur (alle Termine)
B.Psy.701/703 => Online-Klausur (alle Termine)
B.Psy.705 => Online-Klausur (alle Termine)
B.Psy.716 => Online-Klausur
B.Psy.802 => Mündliche Prüfung (alle Termine)
B.Psy.901 => Online-Klausur
B.Psy.902 => Zweittermin verschoben auf 26.05.21

M.Psy.001 => Mündliche Prüfung (Termine in der 2. Märzhälfte)
M.Psy.701 => Online-Klausur (alle Termine)
M.Psy.901 => Zweittermin verschoben auf 17.05.21

Die veränderte Prüfungsform bezieht sich zunächst immer nur auf den Erststermin, sofern keine weitere Angabe erfolgt.

Die Abgabe der unterschriebenen Einverständniserklärung ist bei Online-Klausuren inzwischen Teil des IDENT-Verfahrens und daher nur noch für mündliche Prüfungen nötig. Diese muss bis eine Woche vor Prüfungstermin per Mail an das Sekretariat des/der Dozenten/in (nicht direkt bei den Dozent*innen!) geschickt werden.


Nebenfachstudierende

Nach Beschluss der Prüfungskommission können alle Module, die das Bestehen von B.Psy.501 als Teilnahmevoraussetzung definieren (insbesondere die Nebenfachmodule B.Psy.503S, B.Psy.504S und B.Psy.602S) im Sommersemester 2021 auch ohne Vorliegen der Prüfungsleistung aus B.Psy.501 belegt werden. Die in diesen Modulen erbrachten Prüfungsleistungen werden aber erst dann im FlexNow verbucht, wenn die Prüfungsleistung aus B.Psy.501 vorliegt.


Durch die aktuelle Stufe 3 des COVID-19-Stufenplans der Universität dürfen keine Präsenzveranstaltungen, also auch keine Präsenzprüfungen, stattfinden. Daher wurde in der Studienkommission folgender Plan beschlossen:

  • Die für das Semesterende geplanten Termine für die Durchführung von Klausuren werden vorerst beibehalten.
  • Alle Prüfungen, die online stattfinden können (Online-Klausuren, mündliche Prüfungen) finden zum geplanten Termin statt. Eventuelle Verschiebungen können Sie der Tabelle unten entnehmen.
  • Es wird für abgesagte Klausuren einen weiteren Klausurtermin im Sommersemester geben.
  • Es wird wöchentlich mit zwei Wochen Vorlauf entschieden, ob die Klausurtermine stattfinden können. Die Termine, an denen für den entsprechenden Zeitraum der Ausfall der Prüfungen beschlossen wird, finden Sie hier:
Entscheidung am für geplante Klausurtermine
26.03. 12.04. – 16.04.

Es wird den Studierenden freigestellt, welchen der angekündigten Prüfungsterminen sie wahrnehmen. Die Anmeldung zu B.Psy.303 wird auch ohne den Abschluss von B.Psy.302 ermöglicht.
Studierende können selbst entscheiden, ob Sie sich auf die ersten Prüfungen im März vorbereiten möchten, auch wenn deren tatsächliches Stattfinden noch ungewiss ist, oder ob sie sich von Vornherein für die Klausuren im April/Mai entscheiden.

Geplante Ersatztermine (je nach Verlängerung der Covid-19 Stufe 3) können der unten stehenden Tabelle entnommen werden (Stand: 07.04.21).

Mündliche Prüfungen

Die mündlichen Prüfungen werden online durchgeführt (Termine: https://www.uni-goettingen.de/de/444856.html). Hierbei sind die Vorgaben des Vorstands zu beachten:

  • Für mündliche Prüfungen, die online abgenommen werden, muss eine Einverständniserklärung bis eine Woche vor Prüfungstermin im Sekretariat des/der Dozenten/in (nicht direkt bei den Dozent*innen!) eingegangen sein (muss archiviert werden).
  • Falls die Einverständniserklärung nicht vorliegt, darf die Prüfung nicht angetreten werden.
  • Digitale Unterschriften auf Prüfungsprotokollen werden anerkannt.

Coronavirus: Zusätzliche Informationen zu Prüfungen

Information des Vorstands für Studierende

Generell sind die von der Universität in Bezug auf Prüfungen vorgeschlagenen Maßnahmen (die jeweils gültigen Regelungen und Maßnahmen zur Schutz vor Infektion, aktueller Stand 08.04.2020) von allen Teilnehmern zu beachten.

Insbesondere sind folgende Punkte zu beachten:

  • Mindestabstand muss immer eingehalten werden.
  • Soweit ein Verlassen des Prüfungsraumes unter Einhaltung des Mindestabstands nicht möglich ist, müssen Prüfungsteilnehmer*innen bis zum Ende der Bearbeitungszeit an ihrem Arbeitsplatz verbleiben.

Ergänzend für Online-Prüfungen:

  • Für mündliche Prüfungen, die online abgenommen werden sollen, muss eine Einverständniserklärung bis 1 Woche vor Prüfungstermin im Sekretariat des Dozenten oder beim Dozenten selbst eingegangen sein (muss archiviert werden).
  • Falls die Einverständniserklärung nicht vorliegt, darf die Prüfung nicht angetreten werden.
  • Ist der Prüfling in FlexNow angemeldet, muss eine Präsenzprüfung zu einem späteren, vom Prüfer festzulegenden Termin, angeboten werden.
  • Digitale Unterschriften auf Prüfungsprotokollen werden anerkannt.

Ergänzend für Mündliche Prüfung in Präsenz:

  • Maskenempfehlung für alle Teilnehmenden in Eigenverantwortung. Maske beinhaltet hier jegliche Form von Mund-Nasen-Schutz, z. B. auch Schal, Tuch etc.
  • Falls einer der Teilnehmenden zur Risikogruppe gehört, kann dieser per Video zugeschaltet werden. Auch in diesem Fall muss eine Einverständniserklärung bis 1 Woche vor Prüfungstermin im Sekretariat des Dozenten oder beim Dozenten selbst eingegangen sein (muss archiviert werden).

Ergänzend für Klausuren (nicht E-Prüfungsraum):

  • Maskenempfehlung für alle Teilnehmenden in Eigenverantwortung. Maske beinhaltet hier jegliche Form von Mund-Nasen-Schutz, z. B. auch Schal, Tuch etc. Masken dürfen während der Klausur abgenommen werden, wenn Sicherheitsabstand eingehalten wird.
  • In der Wartezone vor dem Eingang besteht Maskenpflicht, darüber hinaus wird an die Vernunft der Studierenden appelliert, sich an die Abstandsregeln zu halten.

Ergänzend für Klausureinsicht:

  • Maskenempfehlung für alle Teilnehmenden in Eigenverantwortung. Maske beinhaltet hier jegliche Form von Mund-Nasen-Schutz, z. B. auch Schal, Tuch etc.
  • Die Studierenden müssen sich beim Dozenten zwingend anmelden.

Vp-Stundenzettel:

Digitale Signatur ist möglich; vollständige Stundenzettel bitte Herrn Dr. Albrecht per Post senden.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Studienbüro!