# Schon gewusst? Immatrikulation/Exmatrikulation

Studierende sind immer für ganze Semester immatrikuliert/zurückgemeldet (WiSe: 01.10. – 31.03., SoSe 01.04. – 30.09.), sofern sie sich nicht eigenständig während des Semesters exmatrikulieren.
Auch wenn das Studium am Anfang eines Semesters beendet wird, bleibt man bis zum Ende des Semesters im Studierendenstatus!

Übrigens muss man grundsätzlich zum Zeitpunkt der letzten Prüfungsleistung (z. B. Klausur, mündliche Prüfung, Abgabe der Abschlussarbeit) noch immatrikuliert sein! Eine Rücknahme der Immatrikulation ist nur innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn möglich. In diesem Fall werden die bereits gezahlten Beiträge zurück erstattet.

Nach der Beantragung bzw. dem Erhalt des Zeugnisses sollten Studierende sich selbständig exmatrikulieren. Eine „automatische“ Exmatrikulation erfolgt nicht, es sei denn, Sie haben sich nicht fristgerecht zurückgemeldet (Zwangsexmatrikulation).

[Dieser Beitrag wurde zerst am 16.01.2020 veröffentlicht.]

# Schon gewusst? Bescheinigung über Pflichtpraktikum

Wir bescheinigen der (externen) Praktikumsstelle gerne, dass es sich bei dem im Bachelor und Master vorgeschriebenen Berufspraktikum um ein Pflichtpraktikum handelt. Bitte laden Sie sich hierfür unser zweitseitiges Formular herunter, füllen beide Seiten aus und senden Sie Frau Brinkmann einen Scan. Sie erhalten dann die unterschriebene Bestätigung zum Pflichtpraktikum per Mail.

 

=> Formular Bachelor

=> Formular Master

[Dieser Beitrag wurde zuerst am 15.10.2018 veröffentlicht.]

# Schon gewusst? Aufgaben des Studienbüros

 

 

 

 

Die Aufgaben der Studien- und Fachberatung sind sehr vielfältig!

Studien- und Fachberatung (persönlich, telefonisch, Email, Video):

 

Weitere Aufgaben:

  • Einführungs- und Informationsveranstaltungen
  • Fachsemestereinstufungen/Anrechnungsbescheide für Hochschul-/Fachwechsel
  • Vor- und Nachbereitung der Prüfungskommissionssitzungen
  • Beisitz in Studienkommission, Promos-Auswahlkommission, Vorstandssitzungen
  • Pflegen der Studierendenakte in d3/ESA
  • Modulkoordination für Berufspraktika im Bachelor und allg. Master
  • Umsetzung von Änderungen in der PStO, Pflege des Modulhandbuchs
  • Abwicklung des Master-Zulassungsverfahrens, Organisation der Master-Interviews
  • Zulassung Nebenfachstudierende im allg. Master
  • Betreuung Studiumshomepage und Blog
  • Qualitätszirkel in der Psychologie (Systemakkredierung Cluster IV)
  • KEIN FlexNow (=> Prüfungsamt)

# Schon gewusst? Vertrauens-/Ombudsperson

Frau Meike Gottschlich ist die Beauftragte für Studienqualität bzw. Vertrauens-/Ombudsperson der Universität Göttingen.

Mit folgenden Anliegen können Sie sich direkt an Frau Gottschlich wenden:

  • Prüfungen und Verfahrensfragen (Zugangsregelungen, Eignungs- und Zulassungsverfahren, Platzvergabeverfahren),
  • Ausstattung und Ressourcen (z.B. Betreuungsangebote),
  • Schwierigkeiten im Umgang mit Lehrenden, Mitarbeitenden oder Studierenden,
  • Krisensituationen und Konflikte,
  • Diskriminierungen jeglicher Art, Gewalt, (Be-)Drohungen,
  • Beratungs- und Serviceangebote (z.B. Erreichbarkeiten),
  • Studienbedingungen, Studienangebote, Studienwahl/-fachwechsel (Anerkennungspraxis), Studierendenmobilität, Probleme curricularer Art (z.B. Studienanforderungen, Aktualität von Studien-Inhalten).
[Dieser Beitrag wurde zuerst am 01.12.23 veröffentlicht.]

# Schon gewusst? Schlüsselkompetenzen

An der Universität Göttingen werden zahlreiche zentrale und fakultätsübergreifende Schlüsselkompetenzen angeboten. Adressiert werden zahlreiche Kompetenzbereiche, z. B. Diversitäts- und Führungskompetenzen, kommunikative und Medienkompetenzen, Sozial-, Wissens- und Selbstkompetenzen, Sprach- und Gesundheitskompetenzen.

Darüber hinaus gibt es Angebote des Internationalen Schreiblabors und des Interkulturellen Lernlabors.

Auch die Biologie bietet Schlüsselkompetenzmodule an: Biologische Schlüsselkompetenzmodule

 

# Schon gewusst? Beurlaubung

Schon gewusst? Unter bestimmten Voraussetzungen besteht für Studierende die Möglichkeit, sich zeitlich begrenzt beurlauben zu lassen. Die Beurlaubungsgründe sind durch geeignete Unterlagen nachzuweisen und bei Antragsstellung hochzuladen.

Beurlaubungsgründe sind zum Beispiel:

  • Studienbedingter Auslandsaufenthalt (z. B. Erasmus+)
  • Ableistung eines Praktikums (es sei denn das Praktikum ist in der Studien- oder Prüfungsordnung obligatorisch vorgeschrieben). Hierbei wird die schriftliche Befürwortung der Studiendekanin oder des Studiendekans benötigt.
  • Ableistung einer Dienstpflicht (z.B. Wehr- oder Ersatzdienst)
  • Krankheit (auch die von nahen Angehörigen)
  • Mitarbeit im AStA (oder in weiteren Universitätsgremien)
  • Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit…

=> Weitere Informationen und Antragsstellung