Bachelor und Master: Änderung Modulbeschreibungen zum SoSe 2024

Änderungen ab Sommersemester 2024:

B.Psy.1001: Die Modulbeschreibung zu B.Psy.1001 ist hinsichtlich der Studien- bzw. Prüfungsvorleistung angepasst worden und ab dem 01.04.2024 gültig.

B.Psy.902: Die Modulbeschreibung zu B.Psy.902 ist hinsichtlich der Studien- bzw. Prüfungsvorleistung angepasst worden und ab dem 01.04.2024 gültig.

Mitteilungen zum Wintersemester 23/24:

B.Psy.601: Einmalige Änderung der Prüfungsform in 60minütige Klausur (aus personellen Gründen)

M.Psy.604: Einmalige Änderung der Prüfungsform in mündliche Prüfung (aus personellen Gründen)

Änderungen approbationskonforme Praktika B.Psy.005 und B.Psy.006

Ab sofort gelten für die beiden approbationskonformen Praktika im Bachelor (B.Psy.005 und B.Psy.006 – nicht B.Psy.004!) folgende Änderungen:

  • die Praktika müssen NICHT mehr vor Abgabe der Bachelorarbeit absolviert werden
  • das Orientierungspraktikum (B.Psy.005) kann auch in Einrichtungen absolviert werden, in denen KEINE Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten tätig sind. ABER: die Anforderungen an die Einrichtungen, in denen das OPra absolviert werden kann, bleiben bestehen (interdisziplinäre Einrichtungen der Gesundheitsversorgung oder andere Einrichtungen, in denen Beratung, Prävention oder Rehabilitation zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung psychischer Gesundheit durchgeführt werden).

Alle Informationen können auch auf der Homepage nachgelesen werden.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Modulverantwortliche Frau Bernardi-Pritzkow (studienbuero-klinische-psychologie@psych.uni-goettingen.de)

Bachelor: Berufspraktika (ab WiSe 22/23)

Ab dem Wintersemester 22/23 gibt es drei verschiedene Praktikumsmodule:

Bachelor-Studierende absolvieren entweder

B.Psy.004 = 450 Stunden Praktikum (aufteilbar in 2 x 225 Stunden) an einer oder max. zwei Praktikumsstellen, NICHT approbationskonform (= einfaches Berufspraktikum, siehe https://www.uni-goettingen.de/de/allgemeine+informationen/bericht/106090.html) => Beratung durch Frau Brinkmann

oder

B.Psy.005 und B.Psy.006 = 180 und 270 Stunden; Praktika gemäß Approbationsordnung, die für die Bewerbung zum Klinischen Master qualifizieren => Beratung durch Frau Bernardi-Pritzkow (https://www.uni-goettingen.de/de/660180.html).

Anmerkung:
Studierende, die die Praktika B.Psy.005/006 bereits (nicht approbationskonform) gemäß der vorherigen Ordnung begonnen haben, können diese natürlich auch beenden bzw. bekommen diese ganz normal anerkannt!

[Dieser Beitrag wurde zuerst am 17.10.2022 veröffentlicht.]

Bachelor und Master: Freier Wahlbereich

Mit den letzten Ordnungsänderungen im Bachelor und Master wurde der „nichtpsychologische Wahlbereich“ zum „freien Wahlbereich“ geändert. Hier können nun auch externe Wahlmodule eingebracht werden, die das Wort „Psychologie“ im Titel tragen (z. B. SK.HSp.ER-02 „Einführung in die Ernährungspsychologie“) oder deren Inhalte sich teilweise mit unseren überschneiden (z. B. der Kurs „Essstörungen“ von Prof. Reich).

Im Bachelor umfasst der freie Wahlbereich 8 bis 16 C, im Master 6 bis 12 C. Für die Anerkennung ist (nach der bestandenen Modulprüfung) weiterhin ein Antrag zu stellen, dabei kann die Note der externen Module auf Wunsch gestrichen werden.

Master: Ordnungsänderung zum SoSe 2023

Zum Sommersemester 2023 wird die Prüfungs- und Studienordnung im allgemeinen Master wie folgt geändert:

  • Korrektur § 10a: „Eine bestandene Modulprüfung kann zum Zwecke der Notenverbesserung wiederholt werden.“
  • Modul M.Psy.001: Anpassung der Credits (von 6 auf 8 C)
  • Modul M.Psy.404: Anpassung der Credits (von 4 auf 6 C)
  • Modul M.Psy.108: Aus personellen Gründen ausgesetzt bis Sommersemester 2024

Master: Ordnungsänderungen zum WiSe 22/23

Zum Wintersemester 22/23 wird die Prüfungs- und Studienordnung im allgemeinen Master wie folgt geändert:

Es wird – analog zum Bachelor – eine Freiversuchsregelung eingeführt:

§ 11 Wiederholbarkeit von Prüfungen zum Zwecke der Notenverbesserung
(1) Insgesamt bis zu zwei bestandene Modulprüfungen, darunter eine des ersten und eine des zweiten Studienabschnittes, können jeweils einmal zum Zwecke der Notenverbesserung wiederholt werden.
(2) Die Wiederholung muss innerhalb von 15 Monaten nach Bekanntgabe des erstmaligen Bestehens erfolgen und darf nur innerhalb der Regelstudienzeit durchgeführt werden.
(3) Die Masterarbeit kann nicht zum Zwecke der Notenverbesserung wiederholt werden.

Darüber hinaus werden einige Module gestrichen, verschoben und getauscht:

Der Studienplan bleibt jedoch weitgehend unverändert. Das aktuelle Modulangebot kann der Masterseite unten entnommen werden. Es besteht kein Anspruch auf ein Angebot gestrichener oder verschobener Module. Wenn aus bereits belegten und jetzt ersetzten Modulen nur noch die Prüfung fehlt, kann diese selbstverständlich noch abgelegt werden.

Studierende höherer Fachsemester, denen das Modul M.Psy.001 Eignungsdiagnostik (ursprgl. im WiSe) fehlt, können stattdessen M.Psy.605 oder M.Psy.805 belegen. Es entstehen keine Nachteile.

Erläuterung:
M.Psy.001 Eignungsdiagnostik (alt) = M.Psy.605 Angewandte Diagnostik Wirtschaft ODER M.Psy.805 Kognitives Assessment (neu)
M.Psy.105 Evaluation (alt) = M.Psy.108 Statistische Methoden II (neu)
M.Psy.205 Multivariate Statistik (alt) = M.Psy.208 Statistische Methoden I (neu)

[Dieser Beitrag wurde zuerst veröffentlicht am 29.09.22.]

Bachelor und Master: geplante Änderungen der Module und Ordnungen

Ab dem Wintersemester 2022/23 wird es folgende Änderungen in den Studiengängen geben:

Bachelor:

  • Wegfall der engen Fristen für B.Psy.101 und B.Psy.102 (=> nur noch eine Prüfung pro Semester!)
  • Erweiterung der Fristen zum Bestehen aller acht Module des ersten Studienjahrs
    (von Ende 4. Fachsemester auf Ende 6. Fachsemester)
  • Wegfall von B.Psy.101 und B.Psy.102 als Zugangsvoraussetzung zu folgenden Modulen des Hauptstudiums: B.Psy.105, B.Psy.501, B.Psy.601, B.Psy.703, B.Psy.704, B.Psy.705, B.Psy.716, B.Psy.902, B.Psy.1002
  • Wegfall von B.Psy.101 und B.Psy.102 als Zugangsvoraussetzung zum Modul B.Psy.005 (Orientierungspraktikum)
  • Zugangsvoraussetzung zum Modul B.Psy.006: 60 Credits aus vollständig absolvierten Modulen (gemäß Vorschrift der ApprO)
  • Neue Zugangsvoraussetzungen zum Modul B.Psy.801: Bestehen von B.Psy.401 und B.Psy.104
  • Reaktivierung des Moduls B.Psy.004 (nicht approbationskonformes Berufspraktikum, 450 Stunden, aufteilbar in 2 x 225 Stunden, 15 Credits, keine Zugangsvoraussetzung)
  • Module B.Psy.005 und B.Psy.006 => nur noch approbationskonform abzuleisten

 

Master:

  • Einführung der Freiversuchsregelung für ein beliebiges Modul

 

Die Änderungen gelten ab dem 1. Oktober 2022.

(Zuerst gepostet am 14. Juli 2022)

Master: Änderung PStO zum WiSe 22/23 – Freiversuchsregelung

In der Prüfungs- und Studienordnung des Masters Psychologie gibt es ab dem 01.10.2022 eine Freiversuchsregelung.

Prüfungs und Studienordnung für den MasterStudiengang „Psychologie“

§ 11 Wiederholbarkeit von Prüfungen zum Zwecke der Notenverbesserung

(1) Insgesamt bis zu zwei bestandene Modulprüfungen, darunter eine des ersten und eine des zweiten Studienabschnittes, können jeweils einmal zum Zwecke der Notenverbesserung wiederholt werden.
(2) Die Wiederholung muss innerhalb von 15 Monaten nach Bekanntgabe des erstmaligen Bestehens erfolgen und darf nur innerhalb der Regelstudienzeit durchgeführt werden.
(3) Die Masterarbeit kann nicht zum Zwecke der Notenverbesserung wiederholt werden.

Sobald die Änderung in FlexNow eingepflegt wurde, können Sie sich einfach innerhalb der Frist für eine bereits bestandene Prüfung erneut anmelden und diese somit wiederholen. Die bessere Note wird von FlexNow übernommen.

Fragen dazu beantwortet Ihnen gern das Studienbüro und das Prüfungsamt.