Erasmus+ KA 131 Förderung Studierendenmobilität 2024/25

Alle erfolgreich nominierten Studierenden, die im Wintersemester 2024/25 bzw. Sommersemester 2025 einen Erasmus+ Studienaufenthalt absolvieren, können eine finanzielle Erasmus+ Förderung erhalten!

Die Informationsveranstaltungen für Studierende, die im SoSe 2025 ins Erasmus-Semester gehen, sind für den November 2024 geplant (die Termine werden im Laufe der kommenden zwei Wochen von GI mitgeteilt).

Zur Information:

  • Der physische akademische Mobilitätszeitraum entspricht i. d. R. nicht dem finanziellen Förderzeitraum
  • Es werden ausnahmslos volle Monate gefördert (1 Monat = 30 Tage; Programmvorgabe)

Information zu den einzelnen Ländergruppen und Regelungen stehen auf der Homepage zur Verfügung.

Für Rückfragen steht das Erasmus+ KA 131 Team von Göttingen International gerne zur Verfügung.

Bachelor und Master: Anerkennungen

Info zur Anerkennung von Leistungen aus vorherigen Studiengängen und/oder im Ausland erbrachte Leistungen (Erasmus, GEP usw.) für den freien Wahlbereich oder als freiwillige Zusatzleistung:

Bitte stellen Sie für jedes Modul bzw. jede Leistung einen eigenen Antrag! Es sind folgende Schritte einzuhalten:

  • Ausfüllen des Anerkennungsformulars im eCampus (=> Anleitung).
    Bitte für die Anerkennung hier immer Module des eigenen Studiengangs angeben (z. B. Bachelor => 2. Studienabschnitt => Freier Wahlbereich), keine Schlüsselqualifikationen/ZESS-Kurse oder angeblich äquivalente Module anderer Fachbereiche (auch möglich ist die Angabe „Unbekannt, wofür anrechenbar“), ansonsten geht der Antrag an die betreffende andere Fakultät!
  • Bei externen Leistungen: Vorlage des Leistungsnachweises (in Papierform) im Original oder beglaubigt im Studienbüro (Kein Scan per Mail! Nicht nötig bei Leistungen an der Uni Göttingen/UMG/Partneruni Erasmus+)
  • Bei Leistungen, die als äquivalent zu hiesigen Modulen angerechnet werden sollen: Bestätigung des Fachvertreters/Modulverantwortlichen bezüglich der Äquivalenz (per Email an das Studienbüro senden oder mit dem Antrag hochladen)

Leistungen, die als äquivalent zu hiesigen (Wahl)Pflichtmodulen angerechnet werden sollen, müssen mit Note eingetragen werden!

Prüfungsamt: Nachweise für Masterbewerbungen

Formulare und Bescheinigungen, welche im Prozess der Bewerbung um einen Masterplatz an einer anderen Universität zwingend erforderlich sind, werden ausschließlich während der Präsenzsprechzeiten von Herrn Kuschel (Montag und Donnerstag) direkt ausgefüllt. Im Falle, dass diese nicht persönlich wahrgenommen werden können, senden Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen mit einem ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag ans Prüfungsamt oder bevollmächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens mit dieser Angelegenheit. Anfragen per E-Mail können nicht bearbeitet werden.

[Dieser Beitrag wurde zuerst am 07.05.24 veröffentlicht.]

Orientierungstage für Erstsemester Wintersemester 24/25

Orientierungstage für Erstsemester

Die Orientierungstage bzw. Orientierungsphase (oder kurz O-Phase) dient der Einführung in das Studium und findet in der Regel eine Woche vor Beginn der Vorlesungszeit statt. Die Organisation der O-Phase liegt dabei traditionell in der Hand der Fachgruppe. Vom Studienbüro erhalten die Studienanfänger*innen dabei alle notwendigen und hilfreichen Informationen, die sie für den Studienstart benötigen. Außerdem bietet die O-Phase eine gute Gelegenheit, die zukünftigen Kommiliton*innen, die Stadt und den Campus schon einmal etwas kennenzulernen.

Informationsveranstaltungen des Studienbüros:

Mittwoch, 16.10.2024:

  • Master Psychologie: 11 – 12:30 Uhr (Raum: GEMI 1.140 oder ZHG 001)
  • Master Klinische Psychologie und Psychotherapie: 11 – 12:30 (Raum: ZHG 005)


Donnerstag, 17.10.2024:

  • Bachelor: 9 – 10:30 Uhr (Raum: ZHG 001)

Auch Orts- bzw. Fachwechsler im Bachelor sind herzlich eingeladen, teilzunehmen!

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Detaillierte Informationen zum Programm der O-Phase: …

 

Bachelor und Master: Änderung Module und Ordnungen zum WiSe 24/25 und Sose 25

Rückfragen bitte an Frau Brinkmann!

Übersicht Änderungen im Master:

 

Master of Science Psychologie (alt, bis SoSe 2024):

 

Master of Science Psychologie (neu, ab WiSe 24/25):

Es ist mindestens ein Modul aus dem Grundlagenbereich und mindestens ein Modul aus dem Anwendungsbereich zu wählen!

=> Infoveranstaltung zu Änderungen im Master

Anerkennungen aus Erasmus+-Aufenthalten

Alle Studierenden, die ein Erasmus+-Semester an einer Partneruniversität der Psychologie absolviert haben, müssen sich nach der Rückkehr mind. 10 Credits aus bestandenen Modulen anerkennen lassen (sonst muss leider die Förderung zurückgezahlt werden). Bitte holen Sie dies unbedingt – soweit noch nicht geschehen – zeitnah nach (=> Antragstellung).

[Dieser Beitrag wurde zuerst am 22.11.2023 veröffentlicht.]

# Schon gewusst? Bescheinigung über Pflichtpraktikum

Wir bescheinigen der (externen) Praktikumsstelle gerne, dass es sich bei dem im Bachelor und Master vorgeschriebenen Berufspraktikum um ein Pflichtpraktikum handelt. Bitte laden Sie sich hierfür unser zweitseitiges Formular herunter, füllen beide Seiten aus und senden Sie Frau Brinkmann einen Scan. Sie erhalten dann die unterschriebene Bestätigung zum Pflichtpraktikum per Mail.

 

=> Formular Bachelor

=> Formular Master

[Dieser Beitrag wurde zuerst am 15.10.2018 veröffentlicht.]