
Bei einer Bewerbung für ein Erasmus+-Auslandssemester ist bis zum 31.01.2026 der gültige Sprachnachweis im Erasmus+ Mobilitätsportal von Göttingen International (MoveON) hochzuladen. ACHTUNG! Mindestens 50 % der Kurse sind in der Unterrichtssprache zu absolvieren, für die auch der erforderliche Sprachnachweis erbracht wurde.
Erforderliches Sprachniveau:
• Mindestsprachniveau B1 in Englisch (generell wird jedoch ein B2 Niveau empfohlen) für aufnehmende Einrichtungen, in denen Englisch Unterrichtssprache ist oder
• Mindestsprachniveau B1 in Französisch, Italienisch, Portugiesisch oder Spanisch für aufnehmende Einrichtungen, in denen eine dieser drei Sprachen Unterrichtssprache ist oder
• Mindestsprachniveau B1 Italienisch (Nachweis A2 mit der Bewerbung; Nachweis Anmeldung Sprachkurs für B1 bis 30.04.)
• Mindestsprachniveau A2 in der Unterrichtssprache für aufnehmende Einrichtungen, in denen nicht Englisch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch oder Spanisch gilt.
Nur Studierende, die sich für einen Aufenthalt im Sommersemester 2027 bewerben, können optional bis zum 31.07.2026 einen erforderlichen Nachweis nachreichen (Upload im Erasmus+ Mobilitätsportal). Dies findet Anwendung, wenn bspw. eine Prüfungswiederholung ansteht oder die Bewerbung um einen Sprachkursplatz im WS 2025/26 erfolglos war.
Hinweise zu ZESS Sprachprüfungen/-tests sowie Sprachkurse des Seminars für Romanische Philologie (SRP):
❖ Studierende, die sich für einen Aufenthalt im Sommersemester 2027 bewerben, können optional bis zum 31.07.2026 einen erforderlichen Nachweis nachreichen (Upload im Erasmus+ KA 131 Portal). Dies findet Anwendung, wenn bspw. eine Prüfungswiederholung ansteht oder die Bewerbung um einen Sprachkursplatz im WS 2025/26 erfolglos war.
❖ Ein FlexNow-Ausdruck als Nachweis einer Anmeldung zur ZESS-Sprachkursprüfung im Februar 2026 wird bei Bewerbung akzeptiert. Der Nachweis über das Prüfungsergebnis ist dann bis spätestens 28.02.2026 im Mobilitätsportal nachzureichen (Upload im Erasmus+ KA 131
Portal). Das Verfahren gilt auch analog für Sprachkurse des SRP.
❖ Studierende, die sich für einen ZESS-Sprachtest (Sprachnachweis für einen Auslandsaufenthalt) bzw. im WS 2025/26 für einen Sprachkurs angemeldet haben, laden bitte die Terminbestätigung, die sie nach Anmeldung per E-Mail vom ZESS erhalten als Nachweis mit der Bewerbung hoch. Das Prüfungsergebnis ist bis spätestens 28.02.2026 im Mobilitätsportal (Upload im Erasmus+ KA 131 Portal) hochzuladen. Das Verfahren gilt auch analog für Sprachkurse des SRP.
❖ Bei Nichtbestehen einer ZESS-Sprachkursprüfungen ist innerhalb der Frist zur Einreichung des Prüfungsergebnisses, d. h. 28.02.2026, ein Nachweis über das Nichtbestehen im Portal (Upload im Erasmus+ KA 131 Portal) hochzuladen sowie die Angabe des Datums für die Wiederholungsprüfung (vor dem 30.04.2026; ansonsten ist ein Austausch nur zum Sommersemester 2027, wenn der Nachweis bis 31.07.2026 nachgereicht wird, möglich). Das Verfahren gilt auch analog für Sprachkurse des SRP.
Die Nicht-Erbringung eines Nachweises wird als fehlende Voraussetzung gewertet und bedeutet den Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren. Die zu erbringenden Sprachnachweise gelten für das zentrale Bewerbungsverfahren an der Universität Göttingen. Die Anforderungen (Level
sowie Nachweis) der Partnerhochschulen können davon abweichen.


Bitte beachten:
• Grundsätzlich sollte ein Sprachnachweis nicht älter als drei Jahre sein (Ausnahme Hochschulzugangsberechtigung: nicht älter als vier Jahre).
• Einstufungstests beim ZESS oder anderen Sprachkurs-Anbietern werden nicht akzeptiert!
• Prüfungswoche ZESS Januar 2026
[Dieser Beitrag wurde zuerst am 10.12.24 veröffentlicht.]