Bachelor: Aktuelle Änderung PStO / Freiversuchsregelung

In der Prüfungs- und Studienordnung des Bachelors Psychologie gibt es jetzt eine Freiversuchsregelung.

Prüfungs und Studienordnung für den BachelorStudiengang „Psychologie“

§ 13 Wiederholbarkeit von Prüfungen zum Zwecke der Notenverbesserung
(1) Insgesamt bis zu zwei bestandene Modulprüfungen, darunter eine des ersten und eine des zweiten Studienabschnittes, können jeweils einmal zum Zwecke der Notenverbesserung wiederholt werden.
(2) Die Wiederholung muss innerhalb von 15 Monaten nach Bekanntgabe des erstmaligen Bestehens erfolgen und darf nur innerhalb der Regelstudienzeit durchgeführt werden.
(3) Die Bachelorarbeit kann nicht zum Zwecke der Notenverbesserung wiederholt werden.

Sobald die Ordnungsänderung in FlexNow eingepflegt wurde, können Sie sich einfach innerhalb der Frist für eine bereits bestandene Prüfung erneut anmelden und diese somit wiederholen. Die bessere Note wird von FlexNow übernommen.

Fragen dazu beantwortet Ihnen gern das Studienbüro und das Prüfungsamt.

Bitte beachten: Die Universität ist vor einigen Jahren dazu übergegangen, alle Studierenden automatisch in die aktuelle Ordnung zu übernehmen, damit Studienbüros und Prüfungsämter nicht parallel verschiedene Prüfungs- und Studienordnungen betreuen müssen. Das führte dazu, dass Übergangsregelungen geschaffen werden mussten, damit vermieden wird, dass Studierende höherer Semester Nachteile aus der Übertragung in die neue Ordnung erfahren. Vorteile der neuen Ordnung hingegen konnten in Anspruch genommen werden. Dies gilt natürlich auch für die  Freiversuchsregelung, die für viele Studierende als Vorteil wahrgenommen wird.
Weitere, darüber hinaus gehende Sonderregelungen (z. B. Ausweitung der Frist wegen Corona oder Hochschulwechsel) wären jedoch unfair gegenüber anderen Studierenden aus den Kohorten, die das Studium bereits abgeschlossen haben. Da es auch keine rechtliche Grundlage dafür gibt, bitten wir, von solchen Rückfragen abzusehen.

(Polyvalenter) Bachelor: Änderungen in der PStO zum WiSe 20/21 – aktuell

Zum Wintersemester 2020/21 wird es bei uns Veränderungen im Bachelorstudiengang geben. Die neue Ordnung tritt am 01.10.2020 in Kraft und gilt automatisch für alle Bachelor-Studierenden, die nicht binnen vier Wochen dem Prüfungsamt schriftlich anzeigen, dass sie weiterhin nach der alten Ordnung studieren möchten. Dies ist allerdings auch gar nicht nötig, da der „alte“ Bachelor – bis auf das Berufspraktikum – vollständig im neuen polyvalenten Bachelor integriert ist.

Hier eine Übersicht über die Änderungen:

  • Modul B.Psy.201 => Modul B.Psy.204 (Allgemeine Psychologie I – Kogn./affekt. Neurowissenschaften)
  • Modul B.Psy.203 => Modul B.Psy.205 (Forschungsorientiertes Praktikum – Grundlagen der Forschung)
  • Modul B.Psy.701 => Modul B.Psy.703 (Klinische Psychologie und Psychotherapie I – Störungslehre)
  • Modul B.Psy.702 => Modul B.Psy.704 (Klinische Psychologie und Psychotherapie II – Allgemeine Verfahrenslehre der Psychotherapie)
  • Modul B.Psy.004 => Module B.Psy.005 (Orientierungspraktikum, 6 C, 180 Stunden) und B.Psy.006 (Berufsqualifizierendes Praktikum, 9 C, 270 Stunden)

Alle bereits nach der alten Ordnung begonnenen Module können gemäß den Übergangsvorschriften noch abgeschlossen werden! Dies gilt selbstverständlich auch für das Berufspraktikum (Modul B.Psy.004). Wenn Sie sich noch nicht in FlexNow dafür angemeldet haben, nimmt das Prüfungsamt (Herr Kuschel) die Anmeldung händisch vor.

Zusätzlich werden neue Wahlpflichtmodule angeboten:

  • Modul B.Psy.705 (Prävention und Rehabilitation in der Psychotherapie, Berufsrecht, Berufsethik)
  • Nichtpsychologisches Modul B.Psy.716 (Medizin und Pharmakologie für Psychologen) [- wird in FlexNow derzeit noch falsch gelistet, dies sollte bald behoben sein]


Alle neuen Module können auch von Studierenden gewählt werden, die sich später nicht für den Master „Klinische Psychologie und Psychotherapie“ bewerben möchten, egal, ob sie nach der alten oder neuen Ordnung studieren! Bei der Verteilung werden Studierende ab dem 5. Fachsemester bevorzugt, die den psychologischen Wahlbereich (16 – 24 Credits) noch nicht abgeschlossen haben.

 

Wenn eine Bewerbung zum Master „Klinische Psychologie und Psychotherapie“ anvisiert wird:

=> Es müssen die Module B.Psy.704, B.Psy.705, B.Psy.716 absolviert und bestanden sein (nicht B.Psy.802!).

Darüber hinaus müssen für die Bewerbung zum neuen Master „Klinische Psychologie und Psychotherapie“ (und nur dann!) die beiden vorgeschriebenen Praktika in bestimmten Bereichen abgeleistet worden sein:

  1. B.Psy.005 Orientierungspraktikum zwingend in einem allgemeinen Bereich des Gesundheitswesens (= in interdisziplinären Einrichtungen der Gesundheitsversorgung oder in anderen Einrichtungen, in denen Beratung, Prävention oder Rehabilitation zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung psychischer Gesundheit durchgeführt werden und in denen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten tätig sind).
  2. B.Psy.006 Berufsqualifizierendes Praktikum zwingend in einem kurativen, präventiven oder rehatilitativen Bereich der psychotherapeutischen Versorgung (= kann in folgenden Einrichtungen oder Bereichen stattfinden, sofern dort Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten tätig sind: in Einrichtungen der psychotherapeutischen, psychiatrischen, psychosomatischen oder neuropsychologischen Versorgung, in vergleichbaren Einrichtungen der Prävention oder der Rehabilitation, in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder in sonstigen Bereichen der institutionellen Versorgung.)

Die neuen Bescheinigungen über die Ableistung des Berufspraktikums müssen von der Einrichtung gestempelt und von dem/der dort tätigen approbierten Psychotherapeuten/in unterschrieben sein!

Sie können gern selbst überprüfen, ob Ihre Praktika den neuen Vorgaben entsprechen. Die entsprechenden Kriterien entnehmen Sie bitte den § 14 und 15 der Approbationsordnung: https://psychotherapie.dgps.de/fileadmin/user_upload/medien/ApprO_2020-03.pdf
Alternativ hier ein Auszug zum Ausdrucken (§ 14 und 15): Auszug aus der ApprO

Für die bisherigen Module B.Psy.201, B.Psy.203, B.Psy.701 und B.Psy.702 wird es die Möglichkeit geben, bei Beantragung des Zeugnisses die neuen Modulnummern bzw. -namen auf das Zeugnis schreiben zu lassen.

Beispielhafte Studienpläne: siehe Homepage!

Für Rückfragen und Beratung wenden Sie sich bitte an das Studienbüro.

Master: Modul M.Psy.703 Ordnungsänderung

Das Modul M.Psy.703, das aktuell aus dem Seminar 3. Welle und dem Seminar Skillslab besteht, wird nicht mehr im Wintersemester unterrichtet, sondern zukünftig im Sommersemester stattfinden. Außerdem wird es aus 2 Seminaren Skillslab bestehen. Das Seminar 3. Welle wird stattdessen in das Modul M.Psy.702 verschoben, das auch im Sommersemester unterrichtet wird.

Bitte berücksichtigt diese Information, falls ihr plant, die Klausur zum Modul M.Psy.703 nach hinten zu schieben. Ihr werdet die Klausur aufgrund der genannten Änderungen dann erst im Sommersemester 2021 nachschreiben können und nicht im Wintersemester 2020/2021. Dann hättet ihr jedoch das Recht eine „alte“ Klausur, bestehend aus Fragen zum Skillslab und der 3. Welle, zu schreiben.

Bei Rückfragen meldet euch gern bei mir: mira.preis@psych.uni-goettingen.de

Herzliche Grüße und bleibt gesund

Mira Preis

Bachelor und Master: Ordnungsänderungen

Folgende Änderungen der Ordnungen treten ab dem 1. April 2019 in Kraft:

Bachelor:

Es besteht nun (analog zum Master) die Möglichkeit, sich im Berufspraktikum auch von einer Person betreuen zu lassen, der/die kein Diplom- oder Masterabschluss in Psychologie hat. Hierfür ist rechtzeitig vor Antritt des Praktikums ein begründeter Antrag an die Prüfungskommission zu stellen, die dann darüber entscheidet.

Für Studierende im 6. Fachsemester wird zudem ein „Statistik Refresh“ als Blockveranstaltung angeboten (ohne Prüfung/Credits). Die Anmeldung hierfür erfolgt direkt beim Dozenten bzw. bei der Dozentin.

Master:

  • Im Bereich des Fachstudiums wird ein zusätzliches Modul angeboten, das nun als freies Wahlmodul gewählt werden kann: M.Psy.106 „Forschungsmethoden für N = 1“
  • Das Modul M.Psy.515 „Organisationales Entscheiden“ wird durch das Modul M.Psy.516 „Ökonomische Psychologie“ ersetzt.
  • Im Anwendungsbereich Wirtschaftspsychologie wird ein weiteres Modul angeboten:
    M.Psy.604 „Teamdiagnostik und Teamentwicklung“

Die aktuellen Modulbeschreibungen können nach der Veröffentlichung dem Modulhandbuch entnommen werden.

Bachelor und Master:

Für beide Studiengänge wurde nun die Möglichkeit geschaffen, auf Antrag externe Leistungen aus psychologischen Fächern anrechnen zu lassen, für die es bei uns kein äquivalentes Modul gibt (z. B. „Gesundheitspsychologie“). Der Umfang beträgt im Bachelor max. 8 und im Master max. 6 Credits. Der Antrag ist an die Prüfungskommission zu richten, die über die Anerkennung entscheidet.

Fragen zu diesen Änderungen beantwortet Ihnen gern das Studienbüro.

Master: Änderung der PStO

Ab dem 01.04.2018 tritt die geänderte Prüfungs- und Studienordnung für den Master in Kraft. Danach können gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3 für den Master nicht nur Praktika anerkannt werden, die zwischen dem Bachelor-Abschluss und dem Beginn des Master-Studiums getätigt wurden, sondern auch Praktika, die während des Bachelors absolviert wurden und über die Erfordernisse des Bachelor-Curriculums hinausgingen. Hierfür müssen im Bachelor zum Zeitpunkt des Praktikumsbeginns mindestens 150 Credits erreicht worden sein. Das Praktikum muss zudem den Erfordernissen des Masters entsprechen (mind. 160 Stunden, Betreuung durch Diplom-/Master-Psychologen oder -Psychologin). Für die Anerkennung ist wie üblich ein Antrag an unsere Prüfungskommission nötig. Bei Fragen können Sie sich gern an Frau Dr. Brinkmann wenden.