# Schon gewusst? Nachteilsausgleich

Schon gewusst? Es gibt eine eigene Seite mit Informationen dazu, wie ein Nachteilsausgleich aussehen kann.

Die Beauftragte für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen ist Frau Lux (Tel. 39-27494).

Nachteilsausgleiche sollten rechtzeitig vor den Prüfungsterminen bei unserer Prüfungskommission beantragt werden.

Es gibt auch eine Infoseite zu Nachteilsausgleichen an der ZESS.

 

[Dieser Beitrag wurde zuerst am 09.06.22 veröffentlicht.]

# Schon gewusst? Sprachanforderungen für ERASMUS+

 

Informationen von Göttingen International (Stand Januar 2024)

 

 

Sprachbezogene Zugangsvoraussetzungen zum Bewerbungszeitpunkt (31. Januar):

  • Mind. B1 – wenn Englisch/Spanisch/Französisch Arbeits- bzw. Unterrichtssprache ist
  • Mind. A2 – in der Unterrichts-/Landessprache, wenn keine der drei oben genannten Sprachen Unterrichtssprache ist

Prüfungstermine ZESS: https://www.uni-goettingen.de/de/de/489942.html

 

 

[Dieser Beitrag wurde zuerst am 17.02.2022 veröffentlicht.]

# Schon gewusst? Zeugniserstellung

Spätestens bei der Beantragung des Zeugnisses muss angegeben werden, welche Module im nichtpsychologischen Wahlbereich aufgeführt werden sollen. Es kann hier auch noch entschieden werden, ob die Note gelöscht werden soll (sofern dies nicht schon beim Antrag auf Anerkennung gewünscht wurde).

Leistungen, die über die benötigten 180 C (Bachelor) bzw. 120 C (Master) hinaus an der Universität Göttingen oder während eines Erasmus-Semesters erbracht wurden, können auch als „freiwillige Zusatzleistungen“ auf dem Zeugnis stehen. Diese gehen nicht in die Abschlussnote ein.

=> Antrag auf Zeugniserstellung Bachelor
=> Antrag auf Zeugniserstellung Master

Achtung! Der Antrag ist nicht im Studienbüro, sondern im Prüfungsamt abzugeben!

[Dieser Beitrag wurde zuerst am 12.01.2021 veröffentlicht.]

# Schon gewusst? Gremien der Fakultät

Die Gremien sind die Selbstverwaltungsorgane der Hochschule. Es wird unterschieden zwischen studentischer Selbstverwaltung (z. B. AStA und Fachgruppen), akademischer Selbstverwaltung (z. B. Senat, Präsidium, Fakultätsräte, Studienkommissionen und Prüfungskommissionen) und Gremien auf Hochschulebene (z. B. Kultusministerkonferenz).

In den Gremien gibt es Studierendenvertreter*innen, die bei Bedarf/Problemen im Vorfeld direkt von Studierenden angesprochen werden können.

[Dieser Beitrag wurde zuerst am 11.10.23 veröffentlicht.]

# Schon gewusst? Freier Wahlbereich

Nach Beschluss der Prüfungskommission werden seit dem 29.04.15 grundsätzlich alle Angebote der Universität Göttingen, die nicht der Psychologie zuzuordnen sind, ohne weitere Prüfung für den nichtpsychologischen bzw. freien Wahlbereich anerkannt (einschl. aller Kurse aus dem ZESS, gilt aber nicht für die Angebote der Medizin).

Nichtpsychologische Wahlpflichtmodule können im Bachelor und Master jederzeit absolviert und anerkannt werden. Die Note kann hier weggelassen werden (dies gilt NICHT für die Module der Psychologie!). 🙂

[Dieser Beitrag wurde zuerst am 15.01.20 veröffentlicht.]

# Schon gewusst? Anmeldung der Abschlussarbeit

Für die Anmeldung einer Abschlussarbeit füllen Sie den Antrag auf Ausgabe eines Themas für die Bachelorarbeit / Masterarbeit aus und geben ihn im Prüfungsamt ab.

Für die Anmeldung der Arbeit gibt es keine Fristen. Jedoch sollte berücksichtigt werden, dass die Korrektur der Arbeit und die Erstellung des Zeugnisses jeweils bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen können.

# Schon gewusst? Immatrikulation/Exmatrikulation

Studierende sind immer für ganze Semester immatrikuliert/zurückgemeldet (WiSe: 01.10. – 31.03., SoSe 01.04. – 30.09.), sofern sie sich nicht eigenständig während des Semesters exmatrikulieren.
Auch wenn das Studium am Anfang eines Semesters beendet wird, bleibt man bis zum Ende des Semesters im Studierendenstatus!

Übrigens muss man grundsätzlich zum Zeitpunkt der letzten Prüfungsleistung (z. B. Klausur, mündliche Prüfung, Abgabe der Abschlussarbeit) noch immatrikuliert sein! Eine Rücknahme der Immatrikulation ist nur innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn möglich. In diesem Fall werden die bereits gezahlten Beiträge zurück erstattet.

Nach der Beantragung bzw. dem Erhalt des Zeugnisses sollten Studierende sich selbständig exmatrikulieren. Eine „automatische“ Exmatrikulation erfolgt nicht, es sei denn, Sie haben sich nicht fristgerecht zurückgemeldet (Zwangsexmatrikulation).

[Dieser Beitrag wurde zerst am 16.01.2020 veröffentlicht.]

# Schon gewusst? Briefkästen Studienbüro

Schon gewusst?

Dies ist nicht (!) der Briefkasten vom Studienbüro, sondern ein Kummerkasten. Die Briefkästen von Frau Brinkmann und Frau Bernardi-Pritzkow befinden sich im GEMI im 2. Stock (rechts durch die Glastür).

Bitte werfen Sie keine Zeugnisse, Bescheinigung o. Ä. in den Kummerkasten!