Erasmus+: Nominierungserklärung heute einreichen

Bitte beachten: Heute (15.03.22) endet die Frist für die Abgabe der Erasmus+-Nominierungserklärungen! Sollten Sie diese also noch nicht eingereicht haben, dann bitte noch heute unterschrieben als Scan per Mail an erasmus@psych.uni-goettingen.de senden oder im Original in meinen Briefkasten im 2. Stock werfen.

Corona-Impfpflicht am GEMI: Frist 15. März

Die Möglichkeit, den Corona-Impfnachweis über das Formularcenter im eCampus hochzuladen, ist eingerichtet.

Bitte reichen Sie Ihren Impfnachweis (mit überprüfbarem QR-Code) unbedingt bis zum 15. März 2022 ein!

Fach-/Ortswechsler werden gebeten, den Impfnachweis sofort nach Erhalt der Zugangsdaten hochzuladen.

Info vom Studiendekan: http://www.psychoblog.uni-goettingen.de/2022/02/25/impflicht-am-gemi/

Corona-Impflicht am GEMI

Liebe Studierenden,

am 10. Dezember hat der Bundestag eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) verabschiedet, die eine einrichtungsbezogene Impfpflicht ab 15.03.2022 für alle Beschäftigten in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs einführt (§20a Infektionsschutzgesetz). Wir haben jetzt die Ankündigung erhalten, dass auch Studierende des Bachelor- und Masterstudiengangs Psychologie einen Impfnachweis erbringen müssen, da sie sich unweigerlich im selben Gebäude und im Rahmen diverser Lehrveranstaltungen auch direkt in den selben Räumen aufhalten wie Patient*innen des Therapie- und Beratungszentrums (z.B. bei Praktika und Abschlussarbeiten mit direktem Patient*innenkontakt; Besuch von Pflichtseminaren, die in Behandlungsräumen des TBZ durchgeführt werden; Begegnungen mit Patient*innen in Flurbereichen; Patient*innenvorstellungen in Lehrveranstaltungen; etc.).

Wir sind dabei, eine Plattform einzurichten, auf der die Studierenden ihren Impfnachweis erbringen können. Alle Studierenden, die diesen Nachweis nicht erbringen, können sich nicht auf Flexnow für weitere Module in ihrem Studiengang anmelden und dürfen das Institutsgebäude nicht betreten. Wenn Sie Ihr Studium ab dem Sommersemester fortsetzen möchten, stellen Sie bitte sicher, dass Sie einen Impfnachweis erbringen können. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Impfstatus ausreicht, können Sie dies gern auf dieser Web-Seite überprüfen:

https://www.pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/coronavirus-inhalt.html;jsessionid=0A1019D9E53FB8DC637F960EDE186F6B.intranet221?nn=169730&cms_pos=3

Bitte reichen Sie Ihren Impfnachweis (mit überprüfbarem QR-Code) über das Formularcenter im eCampus ein.

Mit besten Grüßen,

Dieter Heineke

Prof. Dr. Dieter Heineke
Studiendekan der Fakultät für Biologie und Psychologie
Wilhelm-Weber-Str. 2
37073 Göttingen
Tel.: +49 551 3928906

Bescheinigung über Pflichtpraktikum

Wir bescheinigen der (externen) Praktikumsstelle gerne, dass es sich bei dem im Bachelor und Master vorgeschriebenen Berufspraktikum um ein Pflichtpraktikum handelt. Für jeden Studiengang gibt es maximal zwei Bescheinigungen (Bachelor: Modul B.Psy.005 und B.Psy.006, Master: Modul M.Psy.002 Teil 1/2).

Bitte kommen Sie mit unserem zweiseitigen Formular ins Studienbüro oder senden Sie mir einen Scan der beiden ausgefüllten Seiten. Sie erhalten die Bescheinigung dann (digital signiert) zurück.

Alle Formulare finden Sie auf der Homepage!

=> Formular Bachelor

=> Formular Master

Uni-Regelungen während Corona


Prüfungen:

Präsenzprüfungen werden möglich sein, weil Einzelgenehmigungen des Krisenstabs nicht mehr nötig sind. Alle Präsenzprüfungen sind pauschal genehmigt. Es gilt 3G und FFP2-Maskenpflicht (siehe auch FAQ-Liste zu Prüfungen).

Impfnachweis: Welche Impfstoffe werden als Nachweis anerkannt? Als „geimpft“ gilt gemäß § 2 Nr.2 SchAusnahmV (Bundesverordnung) in der derzeit geltenden Fassung eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises ist. Ein Impfnachweis ist gemäß § 2 Nr.3 SchAusnahmV ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form, wenn die zugrundeliegende Schutzimpfung mit einem oder mehreren vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse www.pei.de/impfstoffe/covid-19 genannten Impfstoffen erfolgt ist, und
a) entweder aus einer vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse www.pei.de/impfstoffe/covid-19 veröffentlichten Anzahl von Impfstoffdosen, die für eine vollständige Schutzimpfung erforderlich ist, besteht und seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind oder
b) bei einer genesenen Person aus einer verabreichten Impfstoffdosis besteht.

Testnachweis: welche Tests werden akzeptiert und wie alt dürfen die Ergebnisse sein?

Folgende Tests können als Nachweis dienen:

  • Der (kostenfreie) CampusCovidScreen Test. Er ist bis 48h nach der Testung gültig; Infos & Öffnungszeiten finden Sie hier: https://www.uni-goettingen.de/de/631931.html
  • Ein PCR-Test, Gültigkeit bis 48h nach der Testung
  • Ein PoC-Antigen-Test zur patientennahen Durchführung; gültig bis 24h nach Testung
  • Für Lehrveranstaltungen in Präsenz am Montag gelten auch die Testergebnisse des Campus-Covid-Screen vom vorangegangenen Freitag. An allen anderen Wochentagen sind die PCR-Tests weiterhin nur 48 Stunden gültig.

 

Pflichten von Infizierten und Kontaktpersonen:

Seit Montag, 17.01.2022 hat das Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Göttingen sein Informationsverfahren bei Absonderungen entsprechend der überarbeiteten Niedersächsischen Corona-Absonderungsverordnung umgestellt. Infizierte Personen oder deren enge Kontaktpersonen bekommen jetzt Infobriefe – statt wie bisher Bescheide mit konkreten Quarantäne- oder Isolationszeiträumen –  zugesandt.

Dem Infobrief können neben den grundsätzlichen Quarantäne- und Isolationszeiträumen auch die jeweiligen Pflichten für Infizierte bzw. Kontaktpersonen entnommen werden.

Meldung von Kontaktpersonen sowie erforderliche Nachweise zur Verkürzung der Quarantäne sind jetzt grundsätzlich durch die betroffenen Personen online beim Gesundheitsamt einzureichen.

Bei Bedarf steht auch die Corona-Hotline des Gesundheitsamtes zur Verfügung: 0551/400-3500

Infizierte

Als infizierte Person (auch bei Verdacht) besteht die Verpflichtung sich unverzüglich abzusondern (unabhängig vom Impfstatus!); außerdem sind Gesundheitsamt, Arbeitgeber (Vorgesetzte/Einrichtung) und enge Kontaktpersonen so schnell wie möglich zu informieren.

Was ist bei einem positiven Schnell- / Selbsttest zu tun?
Was ist bei einem positiven PCR-Test zu tun?

Kontaktperson

Als Kontaktperson zu einer infizierten Person besteht – je nach Impf-/Genesenenstatus –  auch die Verpflichtung, sich abzusondern (Quarantäne oder Isolation).

Bitte gehen Sie im Weiteren nach den Vorgaben des örtlichen Gesundheitsamtes vor: https://www.goettingen.de/leben/gesundheit/gesundheitsamt/aktuelle-infos/informationen-zur-absonderung-quarantaene-fuer-kontaktpersonen.html

 

Erasmus+: Bewerbung über MoveOn

Die Bewerbungsfrist für Erasmus+ endet am 31. Januar 2022 01. Februar 2022 (23:59 Uhr).

Bewerbungen sind ausschließlich online über das Mobilitätsportal einzureichen, es muss keine gesonderte Bewerbung in Papierform abgegeben werden!

Sollte es Probleme beim Ausfüllen der Bewerbung oder mit dem Portal geben, bitte direkt Göttingen International anschreiben: erasmus@uni-goettingen.de

Aktuell sind noch nicht alle Partneruniversitäten im Portal zur Auswahl freigeschaltet; dies wird spätestens am 25. Januar erfolgen, da bis dahin noch Rückmeldungen zu Vertagsverlängerungen bei Göttingen International eingehen.

Für eine Bewerbung im Rahmen von SEMP (Schweiz) gibt es ein eigenes Bewerbungsformular. SEMP und Erasmus+ Wünsche werden nicht zusammen angezeigt, da es sich um unterschiedliche Programme handelt.

=> Link zum MoveOn-Portal

=> Zentrale Plätze Erasmus+

Beratungs- und Informationsstellen

Bei Fragen und Problemen rund um das Studium stellen Ihnen die Universität Göttingen und kooperierende Einrichtungen ein umfassendes Beratungs- und Informationsangebot zur Verfügung, das Sie in jeder Phase Ihres Studiums unterstützt. Sie sind unsicher, an welche Stelle Sie sich wenden sollen? Kein Problem, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der InfoLine leiten Sie zur passenden Einrichtung weiter.

Liste der Beratungs- und Informationsstellen

Bachelor: Leistungsanerkennung für Hochschulwechsler

Studierende, die in ein höheres Fachsemester im Bachelor zu uns gewechselt sind, werden gebeten, umgehend eine beglaubigte Kopie Ihres Leistungsnachweises im Studienbüro einzureichen. Im Anschluss werden die Vorleistungen geprüft und die Anerkennungen vorgenommen.

Hochschulwechsler, die noch das Modul B.Psy.901 nachholen müssen, melden sich bitte per Email umgehend bei Frau Glaser (bglaser@gwdg.de), damit sie in StudIP nachgetragen werden können.

Master: Anmeldezeiten Module WiSe 21/22

Anmeldezeit in Stud.IP (Voranmeldung) für die Module im WiSe 2021/22:

04. Oktober 2021 (09:00 Uhr) bis 10. Oktober 2021 (23:59 Uhr)

Anmeldung in Stud.IP unter der Veranstaltung:  MSc Psychologie: Modulanmeldung WiSe 2021/22

=> Erstsemester haben bereits vorab eine Email mit detaillierten Informationen zum Anmeldeprozess erhalten!

Nebenfachstudierende melden sich bitte bis zum 10.10.21 per Mail unter Angabe des Studiengangs, der Matrikelnummer und des gewünschten Moduls (B.Psy.511 und/oder Restplätze von B.Psy.504).