Coronavirus: Zusätzliche Informationen zu E-Prüfungen

=> E-Klausuren während der Corona-Pandemie: Hinweise für Studierende

Ergänzung: Hygienekonzept für E-Prüfungen

 Mit Maskenempfehlung für alle Teilnehmenden; die Studierenden stellen ihre eigene Maske.

  • Mindestabstand muss immer eingehalten werden.
  • Desinfektionsmittel steht allen Teilnehmenden am Eingang des E-Prüfungsraumes zur Verfügung, optional ist zusätzlich das Mitbringen und Tragen von Handschuhen für Studierende.

Platzvergabe:

    • Nur die Hälfte der Plätze im E-Prüfungsraum wird besetzt.
    • Die Plätze werden im Vorfeld der Klausur nach einem Sitzplan vergeben und dokumentiert.
    • Der Sitzplan wird von den Prüfer*innen den Studierenden per StudIP zur Verfügung gestellt (s. n. Punkt).

Beim Warten vor dem Raum und Hereinkommen gilt:

    • Studierende sind gebeten, 15 Minuten vor Klausurbeginn am Prüfungsraum zu sein um ausreichend Zeit für den Einlass zu gewährleisten.
    • Es wird eine ausreichend große Wartezone sichergestellt, in der die Studierenden sich in Reihen aufstellen.
    • Die Studierenden sind angehalten, sich entsprechend der im Vorhinein bekannten Sitzordnung aufzustellen (s. oben), so dass die im E-Prüfungsraum hinten sitzenden Studierenden den Raum zuerst betreten; der Sitzplan wird auch im Wartebereich ausgehängt.
    • Die Studierenden betreten den Hörsaal einzeln.
    • Die Anwesenheitskontrolle erfolgt am Eingang, der Sicherheitsabstand wird gewahrt.

Nach der Klausur:

    • Die Studierenden verlassen den Hörsaal nach Ende der Klausur einzeln.
    • Das E-Prüfungsteam sorgt für das gründliche Lüften und Reinigen des Raumes.

WICHTIG! Bachelor: Anmeldung zu Veranstaltungen in FlexNow

Liebe Bachelor-Studierende, für die Planung von Online-Veranstaltungen ist es sehr wichtig, dass Sie sich für die Sommersemester-Module in FlexNow anmelden. Die Anmeldung ist freigeschaltet! Danach wird auch eine Anmeldung für die bisher gesperrten Module in StudIP möglich sein.

Coronavirus: Prüfungsamt geschlossen – Und nun?

Prüfungsamt geschlossen – Und nun?

Sie erreichen uns weiterhin per E-Mail. Bitte nutzen Sie dafür ausschließlich Ihren Studierenden-Account (student.in@stud.uni-goettingen.de). Grundsätzlich können Sie alle Unterlagen, welche Sie bisher physisch abgegeben haben, elektronisch einreichen. Bescheinigungen etc., welche Ihnen ausgedruckt vorliegen, scannen Sie bitte ein und senden sie als PDF. Formulare, die auschließlich Ihre Unterschrift oder keine Unterschrift benötigen, können Sie am Computer ausfüllen, abspeichern und direkt schicken, ohne sie vorher auszudrucken. Das Feld für Ihre Unterschrift kann leer bleiben, da Sie Ihre studentische E-Mail-Adresse nutzen.

Abschlussarbeiten

Anmelden:
Holen Sie sich die Unterschriften Ihrer Gutachter im postalischen Umlaufverfahren ein und senden uns das Formular per E-Mail. Wichtig: Egal, welches Beginndatum Sie auf dem Formular eingetragen haben, wenn es zwischen dem 16.03.2020 und dem 20.04.2020 liegt, ist der offizielle Beginn immer der 20.04.2020 da in der Zwischenzeit der Lehr- und Forschungsbetrieb an er Universität Göttingen ausgesetzt ist.

Abgeben:
Die Abgabe erfolgt bis auf weiters ausschließlich als PDF über die Uploadfunktion im FlexNow-Portal. Die Selbstständigkeitserklärung kann ununterschrieben in die Arbeit integriert werden. Es ist nicht notwendig, später eine Papierversion nachzureichen.

Zeugnisse

Sie können nach wie vor, wie gewohnt, Ihre Abschlussdokumente beantragen. Da die Erstellung von Papierdokumenten derzeit nur eingeschränkt möglich ist, erhalten Sie zunächst per E-Mail eine digitale Version Ihrer Abschlussunterlagen, welche elektronisch verifiziert werden kann. Sobald möglich, wird das ausgedruckte Dokument erstellt und für die Ausgabe vorbereitet. Hierüber werden Sie erneut per E-Mail informiert. Am besten reichen Sie dann einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten DIN C4-Briefumschlag (mit einer kurzen Notiz, dass Sie Ihre Unterlagen erhalten möchten) im Prüfungsamt ein (per Post), damit Ihnen die Zeugnisunterlagen zugeschickt werden können. Zum einen erhielten Sie Ihre Unterlagen schneller, zum anderen sollte, auch wenn sich die allgemeine Lage entspannen sollte, weiterhin möglichst wenig persönlicher Kontakt erfolgen.

In eigener Sache

Bitte kontrollieren Sie regelmäßig (2bis 3mal pro Woche) den Posteingang Ihrer studentischen E-Mail-Adresse. Über diesen Weg werden Sie durch die Universität über wichtige Neuerungen informiert. Die bisherigen Nachrichten für Studierende sind auch hier https://www.uni-goettingen.de/de/622779.html veröffentlicht.

Coronavirus: Prüfungen

Alle Prüfungen (Präsenz und Nicht-Präsenz) werden nach Maßgabe der folgenden Erläuterungen zunächst bis zum 20.04.2020 ausgesetzt:

a) Für alle Präsenzprüfungen (einschließlich Promotionen) bedeutet dies, dass sie nicht stattfinden. Eine Abmeldung, sollten Sie bereits angemeldet sein, ist nicht erforderlich.

b) Für Prüfungen ohne Präsenz (Hausarbeiten, o.ä.) bedeutet dies, dass alle laufenden Bearbeitungsfristen sich zunächst um den Zeitraum der Aussetzung verlängern. Sie haben ferner die Möglichkeit, von allen laufenden Prüfungen zurückzutreten; der Prüfungsversuch gilt dann als nicht unternommen. Ein aktiver Rücktritt ist nicht erforderlich; die Nicht-Abgabe wird die Universität ohne Nachteile für Sie als Rücktritt registrieren.

Sie haben die Möglichkeit, laufende Prüfungen weiter zu bearbeiten und ihre Bearbeitung abzugeben; die Abgabe in digitaler Form ist in diesem Fall ausreichend; bitte sehen Sie insbesondere von der Erstellung schriftlicher Exemplare ab, wenn sie im häuslichen Umfeld hierzu keine Möglichkeit haben (Ausnahme: die Juristische Fakultät wird in den nächsten Tagen auf ihrer homepage eine gesonderte Regelung hierzu veröffentlichen).

c) Auch im Krankheitsfall sind für die Dauer der Aussetzung keinerlei Atteste o. ä. zum Nachweis von Prüfungsunfähigkeit erforderlich. Bitte vermeiden Sie es, Arztpraxen lediglich aus diesem Grund aufzusuchen.

d) Verzögerungen im Studium, die im Zuge der aktuellen Krisen-Situation entstehen, wird die Universität im Falle der Überschreitung prüfungsrechtlich vorgesehener Fristen (z.B. Vorliegen bestimmter Credits zu einem bestimmten Zeitpunkt im Studium) ebenfalls unberücksichtigt lassen; für Sie entsteht insoweit kein Nachteil.

e) Achtung: Für die auf Staatsexamina hinführenden Studiengänge (insbesondere Medizin, Zahnmedizin und Rechtswissenschaften) können abweichende Regelungen gelten. Bitte informieren Sie sich jeweils über die Webseiten der zuständigen Studiendekanate/Prüfungsämter.

Gegebenenfalls werden die Fakultäten für einzelne Bereiche das Angebot machen, mündliche Prüfungen ersatzweise im Wege der Bild- und Tonübertragung durchzuführen; eine Teilnahme hieran wäre für Sie freiwillig; hierzu werden Sie gesondert informiert; bitte verzichten Sie auf individuelle Nachfragen.

Es wird darüber hinaus angestrebt, zeitnah im Sommersemester Nachholmöglichkeiten für jetzt entfallene Prüfungen anzubieten. Dies können zusätzliche Prüfungstermine sein oder auch Prüfungen mit alternativen (Online-)Prüfungsformen. Dies hängt insbesondere davon ab, wie sich die Corona-Epidemie in diesem Zeitraum weiter entwickelt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass belastbare Aussagen hierzu aktuell nicht möglich sind.

Studienbüro/Prüfungsamt: Coronavirus – Sprechzeiten des Studiendekanats

Coronavirus – Sprechzeiten des Studiendekanats

Der Anweisung der Universitätsleitung folgend, entfallen alle offenen Sprechstunden der Studienberatung, des Prüfungsamts, des Studiendekans und des Infopoints bis auf weiteres, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen.

Sie erreichen uns weiterhin per E-Mail!

Abschlussarbeiten und andere Dokumente können in den Briefkasten in der Wilhelm-Weber-Str. 2 eingeworfen werden, die Leerung erfolgt unter der Woche täglich.

Zeugnisse werden ab sofort nur noch per Post verschickt. Bitte werfen Sie einen ausreichend frankierten und adressierten Briefumschlag (DIN C4) mit einem kurzen Anschreiben in den Briefkasten des Prüfungsamts.

Bachelor: Reminder Fristen Orientierungsphase

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Das Modul B.Psy.101 muss bis zum Anfang des 2. Fachsemesters (Anfang April), das Modul B.Psy.102 bis zum Anfang des 3. Fachsemesters (Anfang Oktober) erfolgreich absolviert sein. Diese Fristen sind übergeordnete Fristen, also unabhängig davon, ob sich der/die Studierende zu Modulen und Prüfungen angemeldet hat oder nicht! Jeder Prüfungstermin innerhalb der Frist, der nicht wahrgenommen wird, ist also ein „verschenkter“ Termin.

Die übrigen Module des ersten Studienjahres (B.Psy.202, B.Psy.501, B.Psy.901, B.Psy.1001, B.Psy.401, B.Psy.201) müssen bis zum Ende des 4. Fachsemesters (SoSe) bestanden sein. Die dabei geltende, übergeordnete Frist ist der 30. September (unabhängig von Modulanmeldungen bzw. Prüfungsanmeldungen!). Prüfungstermine im Oktober zählen also nicht mehr dazu. Auch hier ist jeder nicht wahrgenommene Prüfungstermin „verschenkt“.

Die Nichteinhaltung der Fristen (ohne Attest/Fristenüberschreitungsantrag) führt zum endgültigen Nichtbestehen.

Sollten zu diesen Regularien der Prüfungs- und Studienordnung Beratungsbedarf bestehen, bitte rechtzeitig in die Studienberatung kommen!

 

Bachelor: Anmeldung zu Wahlpflichtmodulen

Die Seminarplatzverteilung für Wahlpflichtmodule des 5. bzw. 6. Fachsemesters erfolgt in Zukunft in StudIP zeitgleich für alle Module:

StudIP-Voranmeldung zu Modulen des 5. Fachsemesters: 01.10. – 07.10.
StudIP-Voranmeldung zu Modulen des 6. Fachsemesters: 01.04. – 07.04.

Dadurch soll eine optimale Verteilung der Seminarplätze ermöglicht werden.