Coronavirus: Prüfungen

Alle Prüfungen (Präsenz und Nicht-Präsenz) werden nach Maßgabe der folgenden Erläuterungen zunächst bis zum 20.04.2020 ausgesetzt:

a) Für alle Präsenzprüfungen (einschließlich Promotionen) bedeutet dies, dass sie nicht stattfinden. Eine Abmeldung, sollten Sie bereits angemeldet sein, ist nicht erforderlich.

b) Für Prüfungen ohne Präsenz (Hausarbeiten, o.ä.) bedeutet dies, dass alle laufenden Bearbeitungsfristen sich zunächst um den Zeitraum der Aussetzung verlängern. Sie haben ferner die Möglichkeit, von allen laufenden Prüfungen zurückzutreten; der Prüfungsversuch gilt dann als nicht unternommen. Ein aktiver Rücktritt ist nicht erforderlich; die Nicht-Abgabe wird die Universität ohne Nachteile für Sie als Rücktritt registrieren.

Sie haben die Möglichkeit, laufende Prüfungen weiter zu bearbeiten und ihre Bearbeitung abzugeben; die Abgabe in digitaler Form ist in diesem Fall ausreichend; bitte sehen Sie insbesondere von der Erstellung schriftlicher Exemplare ab, wenn sie im häuslichen Umfeld hierzu keine Möglichkeit haben (Ausnahme: die Juristische Fakultät wird in den nächsten Tagen auf ihrer homepage eine gesonderte Regelung hierzu veröffentlichen).

c) Auch im Krankheitsfall sind für die Dauer der Aussetzung keinerlei Atteste o. ä. zum Nachweis von Prüfungsunfähigkeit erforderlich. Bitte vermeiden Sie es, Arztpraxen lediglich aus diesem Grund aufzusuchen.

d) Verzögerungen im Studium, die im Zuge der aktuellen Krisen-Situation entstehen, wird die Universität im Falle der Überschreitung prüfungsrechtlich vorgesehener Fristen (z.B. Vorliegen bestimmter Credits zu einem bestimmten Zeitpunkt im Studium) ebenfalls unberücksichtigt lassen; für Sie entsteht insoweit kein Nachteil.

e) Achtung: Für die auf Staatsexamina hinführenden Studiengänge (insbesondere Medizin, Zahnmedizin und Rechtswissenschaften) können abweichende Regelungen gelten. Bitte informieren Sie sich jeweils über die Webseiten der zuständigen Studiendekanate/Prüfungsämter.

Gegebenenfalls werden die Fakultäten für einzelne Bereiche das Angebot machen, mündliche Prüfungen ersatzweise im Wege der Bild- und Tonübertragung durchzuführen; eine Teilnahme hieran wäre für Sie freiwillig; hierzu werden Sie gesondert informiert; bitte verzichten Sie auf individuelle Nachfragen.

Es wird darüber hinaus angestrebt, zeitnah im Sommersemester Nachholmöglichkeiten für jetzt entfallene Prüfungen anzubieten. Dies können zusätzliche Prüfungstermine sein oder auch Prüfungen mit alternativen (Online-)Prüfungsformen. Dies hängt insbesondere davon ab, wie sich die Corona-Epidemie in diesem Zeitraum weiter entwickelt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass belastbare Aussagen hierzu aktuell nicht möglich sind.