Einrichtungsbezogene Impfpflicht am GEMI (§20a Infektionsschutzgesetz)

Am 10. Dezember 2021 hat der Bundestag eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) verabschiedet, die eine einrichtungsbezogene Impfpflicht ab 15.03.2022 für alle Beschäftigten in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs einführt (§20a Infektionsschutzgesetz).

Auch Studierende des

  • Bachelorstudiengangs Psychologie (ab 3. Fachsemester)

und des

  • Masterstudiengangs Klinische Psychologie und Psychotherapie (ab 1. Fachsemester)

müssen einen Impfnachweis erbringen, da sie sich unweigerlich im selben Gebäude und im Rahmen diverser Lehrveranstaltungen auch direkt in denselben Räumen aufhalten wie Patient*innen des Therapie- und Beratungszentrums (z. B. bei Praktika und Abschlussarbeiten mit direktem Patient*innenkontakt; Besuch von Pflichtseminaren, die in Behandlungsräumen des TBZ durchgeführt werden; Begegnungen mit Patient*innen in Flurbereichen; Patient*innenvorstellungen in Lehrveranstaltungen; etc.).

Erstsemester im Bachelor und allgemeinen Master Psychologie müssen den Nachweis zunächst nicht erbringen, um sich im GEMI aufzuhalten (sofern sie die Abteilung Klinische Psychologie und Psychotherapie nicht betreten).

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