Einrichtungsbezogene Impfpflicht am GEMI (§20a Infektionsschutzgesetz)

Am 10. Dezember 2021 hat der Bundestag eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) verabschiedet, die eine einrichtungsbezogene Impfpflicht ab 15.03.2022 für alle Beschäftigten in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs einführt (§20a Infektionsschutzgesetz).

Auch Studierende des

  • Bachelorstudiengangs Psychologie (ab 3. Fachsemester)

und des

  • Masterstudiengangs Klinische Psychologie und Psychotherapie (ab 1. Fachsemester)

müssen einen Impfnachweis erbringen, da sie sich unweigerlich im selben Gebäude und im Rahmen diverser Lehrveranstaltungen auch direkt in denselben Räumen aufhalten wie Patient*innen des Therapie- und Beratungszentrums (z. B. bei Praktika und Abschlussarbeiten mit direktem Patient*innenkontakt; Besuch von Pflichtseminaren, die in Behandlungsräumen des TBZ durchgeführt werden; Begegnungen mit Patient*innen in Flurbereichen; Patient*innenvorstellungen in Lehrveranstaltungen; etc.).

Erstsemester im Bachelor und allgemeinen Master Psychologie müssen den Nachweis zunächst nicht erbringen, um sich im GEMI aufzuhalten (sofern sie die Abteilung Klinische Psychologie und Psychotherapie nicht betreten).

Alle Studierenden des Bachelorstudiengangs Psychologie (ab 3. Fachsemester) und des Masterstudiengangs Klinische Psychologie und Psychotherapie (ab 1. Fachsemester), die den Impfnachweis nicht bis zum 16.10.2022 erbringen, können sich nicht auf Flexnow für Module in ihrem Studiengang anmelden und dürfen den alten Flachbau sowie den Containerbau, in dem die Abteilung für Klinische Psychologie und Psychotherapie ab dem Wintersemester 2022/23 untergebracht sein wird, NICHT betreten.

 

Wenn Sie Ihr Studium fortsetzen möchten, stellen Sie bitte sicher, dass Sie einen Impfnachweis erbringen können. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Impfstatus ausreicht, können Sie dies gern auf dieser Web-Seite überprüfen:

§ 22a Impf-, Genesenen und Testnachweis bei COVID-19

„Ab 1. Oktober 2022 liegt ein vollständiger Impfschutz vor:

  • nach drei Einzelimpfungen (die letzte Einzelimpfung muss mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt sein),
  • nach zwei Einzelimpfungen
    – PLUS positivem Antikörpertest vor der ersten Impfung ODER
    – PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten Impfung ODER
    PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung (seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein).“

(siehe hier)

Bitte reichen Sie Ihren Impfnachweis (mit überprüfbarem QR-Code) fristgerecht über das Formularcenter im eCampus ein, sofern Sie dies noch nicht zur ersten Frist (15.03.2022) getan haben:

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Studienbüro:

Studienbüro Bachelor und allgemeiner Master
Studienbüro Klinische Psychologie