Bachelor: Berufspraktika

Für die Anerkennung von Praktikumsleistungen gemäß § 13 und 14 Approbationsordnung ist Frau Cornelia Bernardi zuständig.

Das Original der Bescheinigungen über das abgeleistete Praktikum ist weiterhin als Papierversion einzureichen. (Die Briefkästen von Frau Bernardi und Frau Brinkmann befinden sich im GEMI im 2. Stock.)

Zusätzlich müssen die Fragen aus dem „Fragebogen zum Berufspraktikum“ auf maximal drei Seiten ausformuliert für jedes Praktikum beantwortet und als Word-Dokument oder PDF eingereicht werden:

Die Eintragung der Leistung nach Abgabe der Bescheinigungen und Berichte kann bis zu vier Wochen dauern. Bitte reichen Sie die Unterlagen also rechtzeitig vor Abgabe der Bachelor-Arbeit ein und beachten Sie dabei Urlaubs- bzw. Abwesenheitszeiten!

Nach dem Eintragen der Leistung wird die Originalbescheinigung maximal 4 Wochen zur persönlichen Abholung vorgehalten (bitte einen Termin über StudIP buchen). Alternativ kann auch direkt ein adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag mit abgegeben werden. Nach diesen 4 Wochen können Sie jedoch immer noch einen Scan der Bescheinigung von uns erhalten.