Uni-Regelungen während Corona


Prüfungen:

Präsenzprüfungen werden möglich sein, weil Einzelgenehmigungen des Krisenstabs nicht mehr nötig sind. Alle Präsenzprüfungen sind pauschal genehmigt. Es gilt 3G und FFP2-Maskenpflicht (siehe auch FAQ-Liste zu Prüfungen).

Impfnachweis: Welche Impfstoffe werden als Nachweis anerkannt? Als „geimpft“ gilt gemäß § 2 Nr.2 SchAusnahmV (Bundesverordnung) in der derzeit geltenden Fassung eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises ist. Ein Impfnachweis ist gemäß § 2 Nr.3 SchAusnahmV ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form, wenn die zugrundeliegende Schutzimpfung mit einem oder mehreren vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse www.pei.de/impfstoffe/covid-19 genannten Impfstoffen erfolgt ist, und
a) entweder aus einer vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse www.pei.de/impfstoffe/covid-19 veröffentlichten Anzahl von Impfstoffdosen, die für eine vollständige Schutzimpfung erforderlich ist, besteht und seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind oder
b) bei einer genesenen Person aus einer verabreichten Impfstoffdosis besteht.

Testnachweis: welche Tests werden akzeptiert und wie alt dürfen die Ergebnisse sein?

Folgende Tests können als Nachweis dienen:

  • Der (kostenfreie) CampusCovidScreen Test. Er ist bis 48h nach der Testung gültig; Infos & Öffnungszeiten finden Sie hier: https://www.uni-goettingen.de/de/631931.html
  • Ein PCR-Test, Gültigkeit bis 48h nach der Testung
  • Ein PoC-Antigen-Test zur patientennahen Durchführung; gültig bis 24h nach Testung
  • Für Lehrveranstaltungen in Präsenz am Montag gelten auch die Testergebnisse des Campus-Covid-Screen vom vorangegangenen Freitag. An allen anderen Wochentagen sind die PCR-Tests weiterhin nur 48 Stunden gültig.

 

Pflichten von Infizierten und Kontaktpersonen:

Seit Montag, 17.01.2022 hat das Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Göttingen sein Informationsverfahren bei Absonderungen entsprechend der überarbeiteten Niedersächsischen Corona-Absonderungsverordnung umgestellt. Infizierte Personen oder deren enge Kontaktpersonen bekommen jetzt Infobriefe – statt wie bisher Bescheide mit konkreten Quarantäne- oder Isolationszeiträumen –  zugesandt.

Dem Infobrief können neben den grundsätzlichen Quarantäne- und Isolationszeiträumen auch die jeweiligen Pflichten für Infizierte bzw. Kontaktpersonen entnommen werden.

Meldung von Kontaktpersonen sowie erforderliche Nachweise zur Verkürzung der Quarantäne sind jetzt grundsätzlich durch die betroffenen Personen online beim Gesundheitsamt einzureichen.

Bei Bedarf steht auch die Corona-Hotline des Gesundheitsamtes zur Verfügung: 0551/400-3500

Infizierte

Als infizierte Person (auch bei Verdacht) besteht die Verpflichtung sich unverzüglich abzusondern (unabhängig vom Impfstatus!); außerdem sind Gesundheitsamt, Arbeitgeber (Vorgesetzte/Einrichtung) und enge Kontaktpersonen so schnell wie möglich zu informieren.

Was ist bei einem positiven Schnell- / Selbsttest zu tun?
Was ist bei einem positiven PCR-Test zu tun?

Kontaktperson

Als Kontaktperson zu einer infizierten Person besteht – je nach Impf-/Genesenenstatus –  auch die Verpflichtung, sich abzusondern (Quarantäne oder Isolation).

Bitte gehen Sie im Weiteren nach den Vorgaben des örtlichen Gesundheitsamtes vor: https://www.goettingen.de/leben/gesundheit/gesundheitsamt/aktuelle-infos/informationen-zur-absonderung-quarantaene-fuer-kontaktpersonen.html

 

Proband*innen gesucht

Liebe Studierende,

im Rahmen einer Masterarbeit sucht Abteilung für Experimentelle Psychologie Proband*innen für eine EEG-Studie, in der die visuelle Wahrnehmung in einem Computer-Experiment untersucht werden soll. Deine Aufgabe wird es sein, maskierte Reize wahrzunehmen und einzuordenen.

Für dieses Experiment musst Du nur an einer Sitzung teilnehmen, die etwa 2,5 Stunden dauern wird. Für diese wirst du mit 2,5 VP-Stunden vergütet. Da es sich um eine Abschlussarbeit handelt, kann leider kein Geld als Entlohnung vergeben werden. Termine können ab sofort vergeben werden und finden in der Abteilung für Experimentelle Psychologie am Georg-Elias-Müller-Institut für Psychologie (GEMI) statt (Goßlerstraße 14, neben der Turmmensa, im 2. OG).

Um das Infektionsrisiko mit SARS-CoV-2 zu minimieren, erfolgen das Experiment und alle damit zusammenhängenden Abläufe unter strikter Einhaltung eines von der Universitätsleitung und der Universitätsmedizin genehmigten Hygienekonzeptes. Dazu gehört momentan auch, dass bei einer Inzidenz von über 35 ein negatives Corona-Schnelltest Ergebnis vorgelegt bzw. eine vollständige Impfung oder Genesung nachgewiesen werden muss. Weitere Informationen erhältst du in unserer ersten Mail.

Wenn du Interesse hast, dann schicke mir eine E-Mail mit deinem Namen, deinem Geburtsdatum, deinem Studienfach und deinen präferierten Zeiten. Auch bei Fragen kannst du dich gerne bei mir melden!

Ich hoffe von dir zu hören!

Viele Grüße, Aline

Anforderungsprofil

Für eine Teilnahme an dieser EEG-Studie solltest du:

  • Zwischen 18 und 35 Jahren alt sein.
  • Rechtshänder*in sein.
  • Ein gesundes und normales bzw. durch Kontaktlinsen korrigiertes Sehvermögen aufweisen; Brillenträger*innen können leider nicht teilnehmen!
  • Keine Dreadlocks und keine Glatze haben.
  • Deutsch auf einem muttersprachlichem Niveau (C2) sprechen und verstehen können.
  • Eingeschriebene*r Student*in an einer Hochschule in Göttingen sein.
  • Keine Geschichte neurologischer (Migräne, Epilepsie, …) oder aktuelle psychische/psychiatrische Erkrankungen aufweisen.
  • Zuvor an keinen Experimenten zur Continous Flash Suppression (CFS) in unserer Abteilung teilgenommen haben (kann ich gerne für dich nachschauen).

d.diemer@stud.uni-goettingen.de