Handreichung zur Ein- und Anreise für internationale Wissenschaftler*innen

Zum 19. April treten Neufassungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung und Quarantäne-Verordnung in Kraft. Nach einer längeren Zeit stabiler Regelungen bringt die Neufassung der Quarantäne-Verordnung eine schon erwartete Erleichterung für Geimpfte:

  • Personen, die bis spätestens 15 Tage vor Einreise vollständig mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff geimpft sind und dies durch Eintragung in einem Impfausweis, alternativ durch eine Impfdokumentation mit vollständigem Datensatz gemäß 22 IfSG nachweisen können, unterliegen bei Einreise aus einem Risiko- oder Hochrisikogebiet nicht mehr der Pflicht zur Selbstisolation/Quarantäne. Vollständig Geimpfte, die aus einem Virusvariantengebiet einreisen, müssen die vierzehntägige Selbstisolation absolvieren und können diese auch nicht durch einen Test vor Ort verkürzen. (In der Konsequenz ergibt sich ein unübersichtliches Regelungskorsett nach den Parametern ‚vollständig geimpft ja/nein‘ und ‚Einreise aus Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet‘, das dadurch weiter unklar wird, dass Landesregelungen nun auf Impfungen eingehen, nationale Regelungen insbesondere zur Testpflicht aber noch nicht.)
  • Die auf Bundesebene verfügte Test-Pflicht für Einreisende bleibt weiterhin unverändert in Kraft; sie sieht keine abweichenden Regelungen für Geimpfte vor. Die Einführung von Sonderregelungen für Geimpfte ist aber bereits angekündigt; wir rechnen hier kurzfristig mit Neuerungen und informieren dann entsprechend.
  • Einreisende, die mit dem Flugzeug anreisen, müssen gemäß Corona-Einreiseverordnung des Bundes schon vor Abflug einen negativen PCR-Test vorlegen. Diese Regelung verallgemeinert eine bislang nur für Hochrisiko- und Virusviantengebiete geltende Vorgabe. Die Prüfpflicht obliegt dabei den Beförderern.

Das auch im Stadtgebiet dynamische Infektionsgeschehen führt dazu, dass die Ausländerbehörde ihre Pforten wieder geschlossen hat. Anträge auf Ersterteilung oder Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen werden nach Erstkontakt per E-Mail oder Telefon postalisch entgegengenommen. Zur Abholung erteilter Titel sind Abholtermine zu vereinbaren.

Alle aktuellen Neuerungen können der Neufassung der Handreichung zur Ein- und Anreise für internationale Wissenschaftler*innen entnommen werden.