Coronavirus: Änderungen bei Masterbewerbungen

Für den Fall, dass Sie aufgrund der Verschiebung der April-Prüfungen bestimmte Module nicht abschließen konnten, lassen Sie sich bitte von ihrem Prüfungsamt bescheinigen, dass Sie diese Module aufgrund der Corona-Krise noch nicht abschließen konnten, sie aber voraussichtlich bis zum Ende des Sommersemesters 2020 erfolgreich beenden werden. Es werden nur Bescheinigungen von Prüfungsämtern akzeptiert (nicht von Dozent*innen, nicht von Studienbüros), und die Module müssen in diesen Bescheinigungen explizit erwähnt sein (einschließlich der Angabe von Credits einschließlich der Angabe von Credits und des ursprünglichen Prüfungstermins)!
Auf dem Leistungsnachweis können in diesem Fall auch weniger als 150 C aus vollständig absolvierten Modulen ausgewiesen sein. Die Zulassungspunkte für besondere Kenntnisse (§ 6 ZZO) werden bei fehlenden Modulabschlüssen für diese Module jedoch NICHT vergeben.

Interne Bewerber*innen müssen den og. Nachweis nicht erbringen, sofern es sich um Module aus der Psychologie handelt. Die Informationen hierzu liegen bereits vor, sofern Sie zu den Prüfungen Anfang April angemeldet waren.

Für die Bewerbung an anderen Universitäten stellt unser Prüfungsamt eine entsprechende Bescheinigung aus. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich rechtzeitig an Herrn Kuschel.