Coronavirus: Änderungen bei Masterbewerbungen

Für den Fall, dass Sie aufgrund der Verschiebung der April-Prüfungen bestimmte Module nicht abschließen konnten, lassen Sie sich bitte von ihrem Prüfungsamt bescheinigen, dass Sie diese Module aufgrund der Corona-Krise noch nicht abschließen konnten, sie aber voraussichtlich bis zum Ende des Sommersemesters 2020 erfolgreich beenden werden. Es werden nur Bescheinigungen von Prüfungsämtern akzeptiert (nicht von Dozent*innen, nicht von Studienbüros), und die Module müssen in diesen Bescheinigungen explizit erwähnt sein (einschließlich der Angabe von Credits einschließlich der Angabe von Credits und des ursprünglichen Prüfungstermins)!
Auf dem Leistungsnachweis können in diesem Fall auch weniger als 150 C aus vollständig absolvierten Modulen ausgewiesen sein. Die Zulassungspunkte für besondere Kenntnisse (§ 6 ZZO) werden bei fehlenden Modulabschlüssen für diese Module jedoch NICHT vergeben.

Interne Bewerber*innen müssen den og. Nachweis nicht erbringen, sofern es sich um Module aus der Psychologie handelt. Die Informationen hierzu liegen bereits vor, sofern Sie zu den Prüfungen Anfang April angemeldet waren.

Für die Bewerbung an anderen Universitäten stellt unser Prüfungsamt eine entsprechende Bescheinigung aus. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich rechtzeitig an Herrn Kuschel.

Information zu Beurlaubungen

Es besteht die Möglichkeit, sich für das aktuelle Semester beurlauben lassen, wenn Sie ein Engagement im Gesundheitssystem nachweisen können.

„(…) Beschränkt zunächst auf das Sommersemester 2020 wird das Engagement im Gesundheitssystem (oder in einem vergleichbaren oder dienenden Bereich) im Sinne des §9 Abs. 2 Satz 2 der Immatrikulationsordnung anerkannt. Auch der Schutz von Risikogruppen zur Bewältigung der Corona-Krise gilt als wichtiger Grund für eine Beurlaubung.

Das Engagement muss dabei den wesentlichen Teil der regelmäßigen Arbeitszeit, wenigstens aber mehr als 20 Stunden pro Woche umfassen und voraussichtlich mindestens zwei Monate andauern. Das Engagement muss durch eine Erklärung der unterstützten Einrichtung nachgewiesen werden. Es kann auch außerhalb des Bundesgebietes erbracht werden.“ (https://www.uni-goettingen.de/de/623022.html)

Mögliche weitere Beurlaubungsgründe (http://www.uni-goettingen.de/de/52008.html):

  • Studienbedingter Auslandsaufenthalt (es sei denn, der Auslandsaufenthalt ist in der Studien- oder Prüfungsordnung obligatorisch vorgeschrieben)
  • Ableistung eines Praktikums (es sei denn, das Praktikum ist in der Studien- oder Prüfungsordnung obligatorisch vorgeschrieben). Hierbei wird die schriftliche Befürwortung der Studiendekanin oder des Studiendekans benötigt.
  • Ableistung einer Dienstpflicht (z.B. Wehr- oder Ersatzdienst)
  • Krankheit (auch die von nahen Angehörigen)
  • Mitarbeit im AStA (oder in weiteren Universitätsgremien)
  • Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit

Ein Beurlaubungsantrag kann ab Beginn der Rückmeldefrist bis einen Monat nach Vorlesungsbeginn gestellt werden. Bitte melden Sie sich im Studienbüro, falls Beratungsbedarf besteht!

Bachelor: Modul B.Psy.202 Klausureinsicht

Die Einsicht zur Klausur vom 13.02.2020 für das Modul „B.Psy.202 Einführung in die Gebiete und Forschungsmethoden der Psychologie“ der Abteilung für Experimentelle Psychologie erfolgt ausschließlich mit vorheriger Terminvergabe am

Donnerstag, den 28. Mai 2020, von 9:00 – 12:00 Uhr in Raum 1.136.

Falls Sie die Klausureinsicht wahrnehmen möchten, bitten wir Sie, sich spätestens bis zum 21.05.2020 per E-Mail an das Sekretariat C. John, cjohn3@uni-goettingen.de, zu wenden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Klausureinsicht nur mit vorheriger Terminabsprache möglich ist.

Master: Status der Modulanmeldungen SoSe 2020

Der Status Ihrer (vorläufigen) Modulanmeldungen kann ab sofort als PDF-Datei heruntergeladen werden:

=> MODULANMELDUNGEN (Stand: 28.04.2020, 10:55 Uhr)

Bitte beachten Sie vor Rückfragen eventuelle Änderungen im Stundenplan!

In der Tabelle wird für jedes Modul angegeben, ob Sie nach der Verteilung bzw. Verlosung als TeilnehmerIn geführt werden oder nicht. Abweichungen von Ihren Anmeldungen sind also darauf zurückzuführen, dass Sie aus einem oder mehreren Modulen herausgelost wurden. Diejenigen, die noch Interesse an einem der freien Plätze haben, melden sich bitte bis zur Nachmeldefrist (s. u.) bei mir. Bitte beachten Sie bei der Nachwahl die in der Tabelle angegebene Anzahl an freien Plätzen!

Wichtig: Die Zuordnung zu Modulen mit begrenzter Kapazität ist bei uns in § 6 in der Prüfungs- und Studienordnung geregelt.
Bei der Modulverteilung wurden alle aktuellen Leistungsnachweise hinsichtlich der abschlossenen und angemeldeten Module kontrolliert und berücksichtigt. Studierende, die pro Studienbereich bereits zwei Module erfolgreich abgeschlossen haben (= Prüfung bestanden), werden laut Ordnung (§ 6 PStO) nachrangig berücksichtigt. Bitte sehen Sie von einzelnen (Verständnis-)Fragen ab!

Die Modulanmeldungen sind vorläufig. Durch Falschangaben bei der Anmeldung frei gewordene Plätze werden wieder unter den ursprünglich angemeldeten Personen unter Berücksichtigung des Rangs verlost.

Alle Modulannmeldungen müssen über das Studienbüro erfolgen, das diese in FlexNow importiert. Anmeldungen bei den Dozenten oder Veranstaltungsbesuche ohne Anmeldungen berechtigen nicht zur Teilnahme!

Tausch: Ein Tausch ist nur innerhalb eines mehrzügigen Moduls möglich (M.Psy.001, M.Psy.205, M.Psy.702). Bei Tauschwünschen benötige ich eine Email-Bestätigung beider Studierenden.

Letzter Termin für die verbindliche Abmeldung von einem Modul im Master:

  • Sonntag, 26. April 2020, 23:59 Uhr

Letzter Termin für die verbindliche Nachmeldung zu einem Modul im Master:

  • Sonntag, 3. Mai 2020, 23:59 Uhr

An- und Abmeldewünsche bitte per Email an: studienbuero@psych.uni-goettingen.de

 

Nebenfachstudierende: