Bachelor und Master: Module B.Psy.701, M.Psy.701, M.Psy.703 Klausureinsicht

Klausureinsicht klinische Psychologie

Die Einsicht zu den Klausuren für die Module B.Psy.701 vom 10.02.2020 und 04.05.2020, M.Psy.701 vom 13.02.20 und M. Psy.703 vom 17.02.20 der Abteilung für klinische Psychologie erfolgt ausschließlich mit vorheriger Terminvergabe am

Donnerstag, den 04. Juni 2020, von 11:00 – 13:00 Uhr in Raum 0.245.

Falls Sie die Klausureinsicht wahrnehmen möchten, bitten wir Sie, sich per E-Mail an das Sekretariat Heike Rümenapf-Melzer, Heike.Ruemenapf-Melzer@biologie.uni-goettingen.de, zu wenden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Klausureinsicht nur mit vorheriger Terminabsprache möglich ist.

Masterstudium in Österreich

„An der Johannes Kepler Universität in Linz in Oberösterreich gibt es seit dem Wintersemester 2019/20 ein neues Masterstudium Psychologie mit einem Schwerpunkt in Technologie und Wirtschaft. Die Voraussetzung zur Anmeldung zum Masterstudium Psychologie ist ein facheinschlägiges Bachelorstudium Psychologie und ein positiver Aufnahmetest (kein Numerus Clausus). Der Aufnahmetest findet am 22. Juli 2020 online statt. Weitere Informationen zum Masterstudium Psychologie und zur Anmeldung zum Aufnahmetest findest du hier: www.jku.at/ma-psychologie/

Eine Stunde für all deine Fragen – INFO-Webinar Psychologie

Die Info-Webinare der Psychologie an der JKU Linz ermöglichen es, ortsunabhängig alle Fragen rund um das innovative Masterstudium zu klären. Neben einem Impulsvortrag zu den Schwerpunkten des Curriculas und dem Studienablauf durch die Programmkoordinatorin Sonja Falkner-Matzinger, MSc. bieten die Webinare Gelegenheit zu einem weiterführenden Austausch mit Lehrenden aus der Psychologie.

Bernad Batinic: Professor für Arbeits- und Organisations- und Medienpsychologie und Vorsitzender der Studienkommission Psychologie

Martina MARA: Professorin für Robopsychologie an der JKU

Die Meetings werden in virtueller Form über ZOOM abgehalten. Log dich ein!

Info-Webinar Psychologie am Montag, den 25. Mai 2020 um 17:00 Uhr
https://jku.zoom.us/j/92204291252?pwd=V3dzMHdLRWJCMVFGYzU3MXlSd1pxdz09
Meeting-ID: 922 0429 1252
Passwort: Master@JKU

Info-Webinar Psychologie am Montag, den 15. Juni 2020 um 13:00 Uhr
https://jku.zoom.us/j/99879954332?pwd=emdPWTNPK2R1ZmZFcVhnaUdxRGFrUT09
Meeting-ID: 998 7995 4332
Passwort: Master@JKU

Die Datenschutzerklärung, Nutzungsbedingungen und Hilfestellungen zu Zoom findest du unter https://help.jku.at/im/de/it-systeme/videokonferenz-mit-zoom

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Sonja Falkner-Matzinger, BA MSc.
Koordination Masterstudium Psychologie
Abt. Arbeits-, Organisations- und Medienpsychologie
Institut für Pädagogik und Psychologie
JOHANNES KEPLER UNIVERSITÄT LINZ“

Fachgruppe: Online Pub Quiz

Liebe Psychos,

wie schon angekündigt wollen wir heute Abend gemeinsam mit euch bei unserem erstes Online Pub Quiz Spaß haben und euch hier nochmal ein paar Informationen zum Ablauf geben:
 Das ganze wir um 20:15 in BBB unter folgendem Link stattfinden https://meet.gwdg.de/b/lin-few-ruw (bitte seid pünktlich), jede*r ist herzlich eingeladen mitzumachen. Dafür könnt ihr euch entweder im Vorhinein eine Gruppe mit Freunden suchen (ist erstmal ziemlich egal wie viele ihr seid) oder einfach so dazuschalten spontan noch eine Gruppe finden. Das Ganze wird so ablaufen, dass ihr als Gruppe einen eigenen BreakOut Room bekommt und dort euch über die Fragen unterhalten könnt. Die Fragen und Antworten werden immer im ursprünglichen Konferenzraum vorgelesen. Eure Antworten tragt ihr in ein GWDG Pad ein und wir werten dann aus wer die meisten Fragen richtig hat. Wir sind sehr gespannt auf euch und eure Antworten.

– Eure Fachgruppe

Bachelor: Modul B.Psy.802 Klausureinsicht

Die Klausureinsicht für den Zweit-Termin von B.Psy.802 vom 13.5. findet nun am Mittwoch den 20.5. um 10:30 Uhr im E-Prüfungsraum MZG 1.116 statt.
Wichtig: Wenn Sie teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte bis zum Dienstag den 19.5. um 12:00 Uhr per E-Mail bei Dr. Annina Hessel an (annina.hessel@psych.uni-goettingen.de).

Coronavirus: Änderungen bei Masterbewerbungen

Für den Fall, dass Sie aufgrund der Verschiebung der April-Prüfungen bestimmte Module nicht abschließen konnten, lassen Sie sich bitte von ihrem Prüfungsamt bescheinigen, dass Sie diese Module aufgrund der Corona-Krise noch nicht abschließen konnten, sie aber voraussichtlich bis zum Ende des Sommersemesters 2020 erfolgreich beenden werden. Es werden nur Bescheinigungen von Prüfungsämtern akzeptiert (nicht von Dozent*innen, nicht von Studienbüros), und die Module müssen in diesen Bescheinigungen explizit erwähnt sein (einschließlich der Angabe von Credits einschließlich der Angabe von Credits und des ursprünglichen Prüfungstermins)!
Auf dem Leistungsnachweis können in diesem Fall auch weniger als 150 C aus vollständig absolvierten Modulen ausgewiesen sein. Die Zulassungspunkte für besondere Kenntnisse (§ 6 ZZO) werden bei fehlenden Modulabschlüssen für diese Module jedoch NICHT vergeben.

Interne Bewerber*innen müssen den og. Nachweis nicht erbringen, sofern es sich um Module aus der Psychologie handelt. Die Informationen hierzu liegen bereits vor, sofern Sie zu den Prüfungen Anfang April angemeldet waren.

Für die Bewerbung an anderen Universitäten stellt unser Prüfungsamt eine entsprechende Bescheinigung aus. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich rechtzeitig an Herrn Kuschel.

Information zu Beurlaubungen

Es besteht die Möglichkeit, sich für das aktuelle Semester beurlauben lassen, wenn Sie ein Engagement im Gesundheitssystem nachweisen können.

„(…) Beschränkt zunächst auf das Sommersemester 2020 wird das Engagement im Gesundheitssystem (oder in einem vergleichbaren oder dienenden Bereich) im Sinne des §9 Abs. 2 Satz 2 der Immatrikulationsordnung anerkannt. Auch der Schutz von Risikogruppen zur Bewältigung der Corona-Krise gilt als wichtiger Grund für eine Beurlaubung.

Das Engagement muss dabei den wesentlichen Teil der regelmäßigen Arbeitszeit, wenigstens aber mehr als 20 Stunden pro Woche umfassen und voraussichtlich mindestens zwei Monate andauern. Das Engagement muss durch eine Erklärung der unterstützten Einrichtung nachgewiesen werden. Es kann auch außerhalb des Bundesgebietes erbracht werden.“ (https://www.uni-goettingen.de/de/623022.html)

Mögliche weitere Beurlaubungsgründe (http://www.uni-goettingen.de/de/52008.html):

  • Studienbedingter Auslandsaufenthalt (es sei denn, der Auslandsaufenthalt ist in der Studien- oder Prüfungsordnung obligatorisch vorgeschrieben)
  • Ableistung eines Praktikums (es sei denn, das Praktikum ist in der Studien- oder Prüfungsordnung obligatorisch vorgeschrieben). Hierbei wird die schriftliche Befürwortung der Studiendekanin oder des Studiendekans benötigt.
  • Ableistung einer Dienstpflicht (z.B. Wehr- oder Ersatzdienst)
  • Krankheit (auch die von nahen Angehörigen)
  • Mitarbeit im AStA (oder in weiteren Universitätsgremien)
  • Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit

Ein Beurlaubungsantrag kann ab Beginn der Rückmeldefrist bis einen Monat nach Vorlesungsbeginn gestellt werden. Bitte melden Sie sich im Studienbüro, falls Beratungsbedarf besteht!