Coronavirus: Zusätzliche Informationen zu Prüfungen

Information des Vorstands für Studierende

Generell sind die von der Universität in Bezug auf Prüfungen vorgeschlagenen Maßnahmen (die jeweils gültigen Regelungen und Maßnahmen zur Schutz vor Infektion, aktueller Stand 08.04.2020) von allen Teilnehmern zu beachten.

Insbesondere sind folgende Punkte zu beachten:

  • Mindestabstand muss immer eingehalten werden.
  • Soweit ein Verlassen des Prüfungsraumes unter Einhaltung des Mindestabstands nicht möglich ist, müssen Prüfungsteilnehmer*innen bis zum Ende der Bearbeitungszeit an ihrem Arbeitsplatz verbleiben.

Ergänzend für Online-Prüfungen:

  • Für mündliche Prüfungen, die online abgenommen werden sollen, muss eine Einverständniserklärung bis 1 Woche vor Prüfungstermin im Sekretariat des Dozenten oder beim Dozenten selbst eingegangen sein (muss archiviert werden).
  • Falls die Einverständniserklärung nicht vorliegt, darf die Prüfung nicht angetreten werden.
  • Ist der Prüfling in FlexNow angemeldet, muss eine Präsenzprüfung zu einem späteren, vom Prüfer festzulegenden Termin, angeboten werden.
  • Digitale Unterschriften auf Prüfungsprotokollen werden anerkannt.

Ergänzend für Mündliche Prüfung in Präsenz:

  • Maskenempfehlung für alle Teilnehmenden in Eigenverantwortung. Maske beinhaltet hier jegliche Form von Mund-Nasen-Schutz, z. B. auch Schal, Tuch etc.
  • Falls einer der Teilnehmenden zur Risikogruppe gehört, kann dieser per Video zugeschaltet werden. Auch in diesem Fall muss eine Einverständniserklärung bis 1 Woche vor Prüfungstermin im Sekretariat des Dozenten oder beim Dozenten selbst eingegangen sein (muss archiviert werden).

Ergänzend für Klausuren (nicht E-Prüfungsraum):

  • Maskenempfehlung für alle Teilnehmenden in Eigenverantwortung. Maske beinhaltet hier jegliche Form von Mund-Nasen-Schutz, z. B. auch Schal, Tuch etc. Masken dürfen während der Klausur abgenommen werden, wenn Sicherheitsabstand eingehalten wird.
  • In der Wartezone vor dem Eingang besteht Maskenpflicht, darüber hinaus wird an die Vernunft der Studierenden appelliert, sich an die Abstandsregeln zu halten.

Ergänzend für Klausureinsicht:

  • Maskenempfehlung für alle Teilnehmenden in Eigenverantwortung. Maske beinhaltet hier jegliche Form von Mund-Nasen-Schutz, z. B. auch Schal, Tuch etc.
  • Die Studierenden müssen sich beim Dozenten zwingend anmelden.

Vp-Stundenzettel:

Digitale Signatur ist möglich; vollständige Stundenzettel bitte Herrn Dr. Albrecht per Post senden.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Studienbüro!

Coronavirus: Zusätzliche Informationen zu E-Prüfungen

=> E-Klausuren während der Corona-Pandemie: Hinweise für Studierende

Ergänzung: Hygienekonzept für E-Prüfungen

 Mit Maskenempfehlung für alle Teilnehmenden; die Studierenden stellen ihre eigene Maske.

  • Mindestabstand muss immer eingehalten werden.
  • Desinfektionsmittel steht allen Teilnehmenden am Eingang des E-Prüfungsraumes zur Verfügung, optional ist zusätzlich das Mitbringen und Tragen von Handschuhen für Studierende.

Platzvergabe:

    • Nur die Hälfte der Plätze im E-Prüfungsraum wird besetzt.
    • Die Plätze werden im Vorfeld der Klausur nach einem Sitzplan vergeben und dokumentiert.
    • Der Sitzplan wird von den Prüfer*innen den Studierenden per StudIP zur Verfügung gestellt (s. n. Punkt).

Beim Warten vor dem Raum und Hereinkommen gilt:

    • Studierende sind gebeten, 15 Minuten vor Klausurbeginn am Prüfungsraum zu sein um ausreichend Zeit für den Einlass zu gewährleisten.
    • Es wird eine ausreichend große Wartezone sichergestellt, in der die Studierenden sich in Reihen aufstellen.
    • Die Studierenden sind angehalten, sich entsprechend der im Vorhinein bekannten Sitzordnung aufzustellen (s. oben), so dass die im E-Prüfungsraum hinten sitzenden Studierenden den Raum zuerst betreten; der Sitzplan wird auch im Wartebereich ausgehängt.
    • Die Studierenden betreten den Hörsaal einzeln.
    • Die Anwesenheitskontrolle erfolgt am Eingang, der Sicherheitsabstand wird gewahrt.

Nach der Klausur:

    • Die Studierenden verlassen den Hörsaal nach Ende der Klausur einzeln.
    • Das E-Prüfungsteam sorgt für das gründliche Lüften und Reinigen des Raumes.

Ideenwettbewerb

Ideenwettbewerb für Studierende 2020 »Zukunftsorientiert studieren!«

Was sollten Studieninhalte oder Studienangebote zukunftsorientiert beinhalten? Welche Ansätze sind nötig, um trotz physischer Distanz mögliche Barrieren im Studium abzubauen? Wie kann der Einsatz moderner Kommunikation in Studium und Lehre gelingen?

Die Universität lädt alle Studierende herzlich ein, Vorschläge zu positiven Entwicklungen und neuen Aktionen unter dem Motto »Zukunftsorientiert studieren!« einzubringen.

Zu gewinnen gibt es sowohl lohnenswerte Geld- als auch Sachpreise in Höhe von insgesamt 3.000 Euro.

Einsendeschluss für Ihre Vorschläge ist der 15. Juni 2020 (spätestens 23:59 Uhr).
Die Teilnahme erfolgt einfach per E-Mail an ideenwettbewerb@uni-goettingen.de.

Weitere Informationen finden Sie unter www.uni-goettingen.de/ideenwettbewerb.