Bachelor: Quereinsteiger*innen/Hochschulwechsler*innen

Quereinsteiger*innen und Hochschulwechsler*innen, die in ein höheres Fachsemester im Bachelor eingestiegen sind, werden gebeten, zeitnah ihren (beglaubigten) Leistungsnachweis zur Anerkennung bereits erbrachter Leistungen im Studienbüro einzureichen. Alternativ kann während der Sprechzeit ab Beginn der Lehrveranstaltungen (bitte Termin ausmachen) der Original Leistungsnachweis vorgelegt werden. Die sollte bis spätestens zum Ablauf der Modulanmeldephase in FlexNow erfolgt sein.

[Dieser Beitrag wurde zuerst am 02.11.2021 veröffentlicht.]

Bachelor: Bescheinigung Studienabschluss/berufsrechtl. Anerkennung

Das Studienbüro ist keine siegelführende Stelle und zeichnet keine Bescheinigungen über den rechtzeitigen Abschluss des Studiums oder dass der Bachelor hier berufsrechtlich anerkannt ist. Bitte wenden Sie sich direkt an das Prüfungsamt!

[Dieser Beitrag wurde zuerst am 03.05.23 veröffentlicht.]

Bachelor und Master: Anmeldung Berufspraktikum in FlexNow

Bitte beachten: Ohne eine Anmeldung in FlexNow kann die Leistung für die Module B.Psy.004, B.Psy.005, B.Psy.006  und M.Psy.002 nicht eingetragen werden! Für die Anmeldung zum Modul gibt es keine Fristen.

Die Bescheinigung über die Ableistung des Praktikums ist ein Leistungsnachweis und muss im Original eingereicht werden (per Post senden oder in den Briefkasten am GEMI werfen oder aber in den Briefkasten des Studienbüros im 2. Stock).

[Dieser Beitrag wurde zuerst am 07.05.2018 veröffentlicht.]

Bachelor: Masterbewerbungen

Berufspraktika: Alle abgeleisteten Berufspraktika werden wie üblich rechtzeitig zur Masterbewerbung eingetragen sein! Teilleistungen (nur erster Teil von B.Psy.004) können grundsätzlich nicht verbucht werden.

Bitte denken Sie an die Anmeldung zum Modul in FlexNow, da sonst die Leistung nicht eingetragen werden kann!

Anerkennungen: Auch die Anerkennungen werden rechtzeitig vorgenommen, sofern (für jedes Modul einzeln) ein Antrag gestellt wurde: https://www.uni-goettingen.de/de/509740.html

Durchschnittnote: Es wird immer die bessere der beiden auf dem Transcript ausgewiesenen Noten verwendet.

Leistungsnachweis: Auch interne Bewerber*innen müssen diesen aus formellen Gründen einreichen. Es erfolgt aber zusätzlich ein Import der Leistungen in die Bewerberdatenbank unmittelbar nach Bewerbungsschluss am 15. Mai.

 

[Dieser Beitrag wurde zuerst am 30.04.2020 veröffentlicht.]

Master: Modul M.Psy.108

Die vorgesehene Streichung des Moduls M.Psy.108 „Statistische Methoden II“ ist kurzfristig unterbunden worden. Leider wurde dies dem Studienbüro aufgrund von personellen Engpässen an anderer Stelle nicht rechtzeitig kommuniziert.

Damit bleibt dieses Modul für alle (als Nachfolgemodul von M.Psy.205) ein Pflichtmodul. Für die Ausgestaltung des Moduls bzw. die Terminierung der Lehre ist der Dozent bzw. der Modulverantwortliche zuständig.

Wichtig: Für die aktuelle Kohorte (2. FS) wird das Modul einmalig aus den Zugangsvoraussetzungen für die Anmeldung der Masterarbeit herausgenommen. Sie können es damit auch parallel zur Masterarbeit im 4. Fachsemester belegen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Bachelor: Berufspraktika

Für die Anerkennung von Praktikumsleistungen gemäß § 13 und 14 Approbationsordnung ist Frau Cornelia Bernardi zuständig.

Das Original der Bescheinigungen über das abgeleistete Praktikum ist weiterhin als Papierversion einzureichen. (Die Briefkästen von Frau Bernardi und Frau Brinkmann befinden sich im GEMI im 2. Stock.)

Zusätzlich müssen die Fragen aus dem „Fragebogen zum Berufspraktikum“ auf maximal drei Seiten ausformuliert für jedes Praktikum beantwortet und als Word-Dokument oder PDF eingereicht werden:

Die Eintragung der Leistung nach Abgabe der Bescheinigungen und Berichte kann bis zu vier Wochen dauern. Bitte reichen Sie die Unterlagen also rechtzeitig vor Abgabe der Bachelor-Arbeit ein und beachten Sie dabei Urlaubs- bzw. Abwesenheitszeiten!

Nach dem Eintragen der Leistung wird die Originalbescheinigung maximal 4 Wochen zur persönlichen Abholung vorgehalten (bitte einen Termin über StudIP buchen). Alternativ kann auch direkt ein adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag mit abgegeben werden. Nach diesen 4 Wochen können Sie jedoch immer noch einen Scan der Bescheinigung von uns erhalten.

Bescheinigungen für Masterbewerbungen

Das Prüfungsamt bietet wieder Präsenzsprechzeiten an (siehe hier: https://www.uni-goettingen.de/de/pr%c3%bcfungsamt+biologie+und+psychologie/74129.html).

Unterlagen für die Masterbewerbungen werden ab sofort, wie vor der Pandemie, nur noch während der offenen Sprechzeiten von Herrn Kuschel ausgegeben und nicht mehr per E-Mail verschickt.

Bachelor: Module B.Psy.005 und 006 gemäß ApprO

Betreff: Approbationskonforme Praktika im Bachelor-Studiengang

Liebe Studierende,

wie Sie alle wissen, hat sich mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz – PsychThG) sowie der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) vor einiger Zeit die rechtliche Grundlage für alle Studiengänge der Psychologie und damit auch für den Bachelor-Studiengang geändert.

Studierende, die Psychologie mit dem Ziel der Erlangung der Approbation studieren, sind an die in der PsychThApprO geforderten Inhalte gebunden. Somit müssen wir als Universität auch sicherstellen, dass Sie die geforderten Inhalte im Rahmen Ihres Studiums gesetzeskonform absolvieren.

Hierzu haben wir vor Kurzem eine Neuregelung hinsichtlich der Praktika getroffen, in der festgelegt wurde, dass zusätzlich zur Praktikumsbescheinigung eine von der Praktikumsstelle unterschriebene Einzelkooperationsvereinbarung mit eingereicht werden muss (vgl. Blogeintrag vom 08.03.2022). Diese Regelung ist dem Sachverhalt geschuldet, dass für die Durchführung der berufspraktischen Einsätze im Bachelorstudium Kooperationen mit geeigneten Einrichtungen abgeschlossen werden müssen (§9 Abs. 10 PsychThG). Dies hat bei vielen von Ihnen, aber auch bei den Praktikumsstellen zu Verwirrung und zahlreichen Nachfragen geführt.

Daher möchten wir an dieser Stelle noch einmal nachjustieren: Kurzfristig wird es ein Informationsschreiben geben, in dem der Hintergrund zu dieser Neuregelung erläutert wird. Dieses Schreiben ist für Sie als Studierende/r als auch für die Praktikumsstellen gedacht. Bitte scheuen Sie sich nicht, dieses Informationsschreiben an die entsprechenden Einrichtungen weiterzugeben. Die Einzelvereinbarungen mit den Einrichtungen müssen zunächst weiterhin abgeschlossen werden. Mittelfristig planen wir, mit Einrichtungen, in denen häufig Praktika durchgeführt werden, entsprechende Kooperationsverträge abzuschließen, um zukünftig den Aufwand für alle Parteien möglichst gering zu halten.

Für Sie ist nun folgendes wichtig:

  • Bis auf Weiteres müssen weiterhin die Einzelkooperationsvereinbarungen abgeschlossen werden – am besten bereits vor Antritt des Praktikums, um sicherzustellen, dass die Einrichtung dem zustimmt, denn….
  • ….wir dürfen KEINE Praktika anerkennen, für die uns die Einzelkooperationsvereinbarungen nicht vorliegen
  • Sollten Fragen Ihrerseits oder von Seiten der Einrichtung auftauchen, melden Sie sich gerne bei mir: studienbuero-klinische-psychologie@psych.uni-goettingen.de oder 39-29262

Die Homepage für die approbationskonformen Praktika wird aktuell neugestaltet und bald an anderer Stelle zu finden sein. Dort werden Sie dann auch die entsprechenden Formulare Informationsmaterialien finden. Darüber werden wir Sie noch einmal gesondert informieren.

Viele Grüße,

Cornelia Bernardi
Studiengangskoordination Master Klinische Psychologie und Psychotherapie

Bachelor: Modulanmeldungen in FlexNow

Anmeldezeit in FlexNow für die Module im SoSe 2022:

19. April 2022 bis 8. Mai 2022

Es ist nicht möglich, sich mehrfach für ein Modul anzumelden. Einmal getätigte Anmeldungen bleiben bestehen, auch wenn keine Studienleistung erbracht wurde! Bereits erbrachte Studienleistungen sind in FlexNow eingepflegt und erlischen nicht.