Einrichtungsbezogene Impfpflicht am GEMI (§20a Infektionsschutzgesetz)

Am 10. Dezember 2021 hat der Bundestag eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) verabschiedet, die eine einrichtungsbezogene Impfpflicht ab 15.03.2022 für alle Beschäftigten in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs einführt (§20a Infektionsschutzgesetz).

Auch Studierende des

  • Bachelorstudiengangs Psychologie (ab 3. Fachsemester)

und des

  • Masterstudiengangs Klinische Psychologie und Psychotherapie (ab 1. Fachsemester)

müssen einen Impfnachweis erbringen, da sie sich unweigerlich im selben Gebäude und im Rahmen diverser Lehrveranstaltungen auch direkt in denselben Räumen aufhalten wie Patient*innen des Therapie- und Beratungszentrums (z. B. bei Praktika und Abschlussarbeiten mit direktem Patient*innenkontakt; Besuch von Pflichtseminaren, die in Behandlungsräumen des TBZ durchgeführt werden; Begegnungen mit Patient*innen in Flurbereichen; Patient*innenvorstellungen in Lehrveranstaltungen; etc.).

Erstsemester im Bachelor und allgemeinen Master Psychologie müssen den Nachweis zunächst nicht erbringen, um sich im GEMI aufzuhalten (sofern sie die Abteilung Klinische Psychologie und Psychotherapie nicht betreten).

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Corona: Stufe 0

Seit Anfang April gilt die Stufe 0 in unserem Corona-Stufenplan. Das bedeutet: Zurück zur Präsenz! Alle Lehrveranstaltungen finden in Präsenz statt, Online- oder Hybridveranstaltungen sind in begründeten Fällen möglich. Ein 3 G Nachweis ist nicht mehr erforderlich.

Bibliotheken sind geöffnet, Sie können alle Arbeitsplätze dort nutzen, auch die Services stehen Ihnen im vollen Umfang wieder zur Verfügung. Hochschulsport ist zulässig im Rahmen gesetzlicher Vorgaben.

ACHTUNG: Abweichend von Stufe 0 gilt noch bis zum 30. April in allen Gebäuden der Uni inklusive der SUB die Maskenpflicht, auch am Sitzplatz. Eine Ausnahme gibt es nur für Einzelbüros und für Lehrende, wenn ein Abstand von mindestens 3 Metern zu den Studierenden gewährleistet ist. In der Mensa muss bis zum Sitzplatz eine Maske getragen werden.

Corona-Impfpflicht am GEMI: Frist 15. März

Die Möglichkeit, den Corona-Impfnachweis über das Formularcenter im eCampus hochzuladen, ist eingerichtet.

Bitte reichen Sie Ihren Impfnachweis (mit überprüfbarem QR-Code) unbedingt bis zum 15. März 2022 ein!

Fach-/Ortswechsler werden gebeten, den Impfnachweis sofort nach Erhalt der Zugangsdaten hochzuladen.

Info vom Studiendekan: http://www.psychoblog.uni-goettingen.de/2022/02/25/impflicht-am-gemi/

Corona-Impflicht am GEMI

Liebe Studierenden,

am 10. Dezember hat der Bundestag eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) verabschiedet, die eine einrichtungsbezogene Impfpflicht ab 15.03.2022 für alle Beschäftigten in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs einführt (§20a Infektionsschutzgesetz). Wir haben jetzt die Ankündigung erhalten, dass auch Studierende des Bachelor- und Masterstudiengangs Psychologie einen Impfnachweis erbringen müssen, da sie sich unweigerlich im selben Gebäude und im Rahmen diverser Lehrveranstaltungen auch direkt in den selben Räumen aufhalten wie Patient*innen des Therapie- und Beratungszentrums (z.B. bei Praktika und Abschlussarbeiten mit direktem Patient*innenkontakt; Besuch von Pflichtseminaren, die in Behandlungsräumen des TBZ durchgeführt werden; Begegnungen mit Patient*innen in Flurbereichen; Patient*innenvorstellungen in Lehrveranstaltungen; etc.).

Wir sind dabei, eine Plattform einzurichten, auf der die Studierenden ihren Impfnachweis erbringen können. Alle Studierenden, die diesen Nachweis nicht erbringen, können sich nicht auf Flexnow für weitere Module in ihrem Studiengang anmelden und dürfen das Institutsgebäude nicht betreten. Wenn Sie Ihr Studium ab dem Sommersemester fortsetzen möchten, stellen Sie bitte sicher, dass Sie einen Impfnachweis erbringen können. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Impfstatus ausreicht, können Sie dies gern auf dieser Web-Seite überprüfen:

https://www.pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/coronavirus-inhalt.html;jsessionid=0A1019D9E53FB8DC637F960EDE186F6B.intranet221?nn=169730&cms_pos=3

Bitte reichen Sie Ihren Impfnachweis (mit überprüfbarem QR-Code) über das Formularcenter im eCampus ein.

Mit besten Grüßen,

Dieter Heineke

Prof. Dr. Dieter Heineke
Studiendekan der Fakultät für Biologie und Psychologie
Wilhelm-Weber-Str. 2
37073 Göttingen
Tel.: +49 551 3928906

Uni-Regelungen während Corona


Prüfungen:

Präsenzprüfungen werden möglich sein, weil Einzelgenehmigungen des Krisenstabs nicht mehr nötig sind. Alle Präsenzprüfungen sind pauschal genehmigt. Es gilt 3G und FFP2-Maskenpflicht (siehe auch FAQ-Liste zu Prüfungen).

Impfnachweis: Welche Impfstoffe werden als Nachweis anerkannt? Als „geimpft“ gilt gemäß § 2 Nr.2 SchAusnahmV (Bundesverordnung) in der derzeit geltenden Fassung eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises ist. Ein Impfnachweis ist gemäß § 2 Nr.3 SchAusnahmV ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form, wenn die zugrundeliegende Schutzimpfung mit einem oder mehreren vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse www.pei.de/impfstoffe/covid-19 genannten Impfstoffen erfolgt ist, und
a) entweder aus einer vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse www.pei.de/impfstoffe/covid-19 veröffentlichten Anzahl von Impfstoffdosen, die für eine vollständige Schutzimpfung erforderlich ist, besteht und seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind oder
b) bei einer genesenen Person aus einer verabreichten Impfstoffdosis besteht.

Testnachweis: welche Tests werden akzeptiert und wie alt dürfen die Ergebnisse sein?

Folgende Tests können als Nachweis dienen:

  • Der (kostenfreie) CampusCovidScreen Test. Er ist bis 48h nach der Testung gültig; Infos & Öffnungszeiten finden Sie hier: https://www.uni-goettingen.de/de/631931.html
  • Ein PCR-Test, Gültigkeit bis 48h nach der Testung
  • Ein PoC-Antigen-Test zur patientennahen Durchführung; gültig bis 24h nach Testung
  • Für Lehrveranstaltungen in Präsenz am Montag gelten auch die Testergebnisse des Campus-Covid-Screen vom vorangegangenen Freitag. An allen anderen Wochentagen sind die PCR-Tests weiterhin nur 48 Stunden gültig.

 

Pflichten von Infizierten und Kontaktpersonen:

Seit Montag, 17.01.2022 hat das Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Göttingen sein Informationsverfahren bei Absonderungen entsprechend der überarbeiteten Niedersächsischen Corona-Absonderungsverordnung umgestellt. Infizierte Personen oder deren enge Kontaktpersonen bekommen jetzt Infobriefe – statt wie bisher Bescheide mit konkreten Quarantäne- oder Isolationszeiträumen –  zugesandt.

Dem Infobrief können neben den grundsätzlichen Quarantäne- und Isolationszeiträumen auch die jeweiligen Pflichten für Infizierte bzw. Kontaktpersonen entnommen werden.

Meldung von Kontaktpersonen sowie erforderliche Nachweise zur Verkürzung der Quarantäne sind jetzt grundsätzlich durch die betroffenen Personen online beim Gesundheitsamt einzureichen.

Bei Bedarf steht auch die Corona-Hotline des Gesundheitsamtes zur Verfügung: 0551/400-3500

Infizierte

Als infizierte Person (auch bei Verdacht) besteht die Verpflichtung sich unverzüglich abzusondern (unabhängig vom Impfstatus!); außerdem sind Gesundheitsamt, Arbeitgeber (Vorgesetzte/Einrichtung) und enge Kontaktpersonen so schnell wie möglich zu informieren.

Was ist bei einem positiven Schnell- / Selbsttest zu tun?
Was ist bei einem positiven PCR-Test zu tun?

Kontaktperson

Als Kontaktperson zu einer infizierten Person besteht – je nach Impf-/Genesenenstatus –  auch die Verpflichtung, sich abzusondern (Quarantäne oder Isolation).

Bitte gehen Sie im Weiteren nach den Vorgaben des örtlichen Gesundheitsamtes vor: https://www.goettingen.de/leben/gesundheit/gesundheitsamt/aktuelle-infos/informationen-zur-absonderung-quarantaene-fuer-kontaktpersonen.html

 

Orientierungstage für Erstsemester WiSe 21/22

Orientierungstage für Erstsemester: Was ist das?

Die Orientierungstage bzw. Orientierungsphase (oder kurz O-Phase) dient der Einführung in das Studium und findet in der Regel eine Woche vor Beginn der Vorlesungszeit statt. Die Organisation der O-Phase liegt dabei traditionell in der Hand der Fachgruppe. Vom Studienbüro erhalten die Studienanfänger*innen dabei alle notwendigen und hilfreichen Informationen, die sie für den Studienstart benötigen. Außerdem bietet die O-Phase eine gute Gelegenheit, die zukünftigen Kommiliton*innen, die Stadt und den Campus schon einmal etwas kennenzulernen.

Wie kann ich daran teilnehmen?

Die Teilnahme an der O-Phase ist freiwillig, wird aber natürlich empfohlen!

Normalerweise ist keine Anmeldung zur O-Phase nötig, in Zeiten von Corona wird es aber nicht komplett ohne Voranmeldungen für die Präsenzveranstaltungen gehen.

Für die Voranmeldung schreiben Sie bitte eine Email an das Studienbüro und geben dabei Vor- und Zuname sowie Ihren Studiengang und Ihre Matrikelnummer an. Ohne eine Anmeldung ist die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen in der O-Phase leider nicht möglich!

(Bitte nehmen Sie Abstand von Rückfragen, ob die Anmeldung eingegangen ist. Diese Informationen können Sie dem entsprechenden Blogeintrag entnehmen.)

 

Alle weiteren Informationen erhalten Sie in den Einführungsveranstaltungen des Studienbüros! Diese finden statt am

Mittwoch, den 20.10.2021 im ZHG 008

Master: Einlass 8:30 Uhr, Beginn 9:00 Uhr
Bachelor: Einlass 10:30 Uhr, Beginn 11:00 Uhr

  • Bitte kommen Sie rechtzeitig zum Einlass und beachten Sie die Abstand- und Hygieneregeln!
  • 3G-Regel: Bitte halten Sie den Nachweis bereit (geimpft, genesen+geimpft, getestet)!
  • Während der Präsenzveranstaltung ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Personen mit ungeklärten Erkältungssymptomen dürfen nicht teilnehmen.
  • Einreisende/Reiserückkehrer*innen aus Risiko-/Hochinzidenzgebieten (nach RKI) sowie Personen mit Kontakt zu Corona-Positiven dürfen nur nach Maßgabe der Nds. Corona-VO teilnehmen.
  • Alkoholkonsum ist nicht gestattet.
  • Die Kontaktdatenerfassung erfolgt über die Software „Darf ich rein?“. Bitte registrieren Sie sich vorab im Testraum:

 

=> Handreichung für die Durchführung der Informationsveranstaltung_2021 (PDF)

 

 

Was ist in diesem Jahr geplant?

Informationen zum genauen Ablauf können Sie der Homepage entnehmen.

Für Rückfragen steht Frau Dr. Brinkmann per Mail (studienbuero@psych.uni-goettingen.de) und telefonisch (0551/39-13981) zur Verfügung.

Universität Göttingen – Covid-Impfung

Die Georg-August-Universität bietet in Zusammenarbeit mit dem Impfzentrum der Stadt Göttingen allen interessierten Beschäftigten und Studierenden die Möglichkeit einer Coronaimpfung an. Dieses wird parallel zu der Möglichkeit der Impfung durch die Hausärzte/-ärztinnen oder des Impfzentrums der Stadt Göttingen angeboten. Die Impfungen werden in einem eigens dafür aufgebauten Impfzentrum in der Mensa am Turm durch ein mobiles Impfteam des städtischen Impfzentrums erfolgen. Dazu ist eine vorherige Anmeldung erforderlich.

Bachelor: Modul B.Psy.003 Probandenstunden

Kontaktlose Signierung von Probandenstunden: Bitte scannen Sie ihren Pb-Zettel ein und senden Sie diesen per Mail den Versuchtsleiter*innen zur Signatur. Sie erhalten den Zettel dann mit der Singatur als Scan per Mail zurück.

Vollständig ausgefüllte Pb-Zettel senden Sie bitte per Email an Dr. Albrecht (Thorsten.Albrecht@biologie.uni-goettingen.de).

Unterschriften für Versuchspersonenstunden, die im Rahmen von Experimenten in Abteilung 2 („Experimentelle Psychologie“) abgeleistet wurden, brauchen nicht gesondert eingeholt zu werden. Diese werden bei der Prüfung der vollständigen Blätter von Dr. Albrecht nachgetragen.

Eilt: Außerordentliches Impfangebot des Impfzentrums der Stadt Göttingen

Aktuell gibt es die Möglichkeit, sich kurzfristig beim Betriebsärztlichen Dienst für eine Impfung registrieren zu lassen. Es können auch sich auch Studierende melden! Die Angaben zu den impfbereiten Personen werden in einer Tabelle gesammtelt, die bis Freitag, den 11. Juni von uns weitergegeben werden muss.

Interessierte laden sich bitte die Tabelle herunter, tragen sich ein und senden diese umgehend an Frau Bryant (bbergma@gwdg.de). Es werden nur Personen berücksichtigt, die vollständige Angaben gemacht haben!

Link zur Tabelle: https://owncloud.gwdg.de/index.php/s/ksrldc8Pfc10C06

Infos:

  • Geimpft wird im Impfzentrum der Stadt Göttingen (Siekhöhe). Die geplanten Impftage sind 16. bis 19.6. (Samstag!). Die Termine sind nicht planbar und werden vorgegeben.
  • Impfen lassen können sich Beschäftigte und Studierende der Universität (unabhängig vom Wohnort); eine Bestätigung des Arbeitgebers ist aufgrund der Aufhebung der Priorisierung nicht mehr erforderlich.
  • Es ist die Adresse des Wohnortes anzugeben (nicht die Dienstadresse).
  • Es handelt sich vermutlich um einen mRNA-Impfstoff (BioNTech/Moderna).
  • Es stehen nur ca. 100 Impfdosen pro Woche zur Verfügung.