Schon gewusst? Gemäß § 10 der Prüfungs- und Studienordnung des Bachelors müssen alle 30 Probandenstunden (Modul B.Psy.003) zwingend am GEMI abgeleistet werden.
Schon gewusst? Gemäß § 10 der Prüfungs- und Studienordnung des Bachelors müssen alle 30 Probandenstunden (Modul B.Psy.003) zwingend am GEMI abgeleistet werden.