Klausurenphase WiSe 20/21

UPDATE: Zum Modul B.Psy.901 wird es (zusätzlich zum Termin und Mai) einen dritten Prüfungstermin im August geben.

=> Informationen von Prof. Treue zu B.Psy.901

Die Anträge auf Präsenzklausuren in den Modulen B.Psy.902 und M.Psy.901 im März wurden genehmigt, ebenso die Anträge auf Präsenzklausuren in den Module B.Psy.104, B.Psy.501, B.Psy.005S (Nebenfach) und M.Psy.001 im April.?

Abgesagte/verschobene Klausuren

Wird eine Klausur abgesagt, trägt das Prüfungsamt für alle angemeldeten Studierenden eine sogenannte „Zurückweisung“ ein. Diese hat keinerlei Auswirkungen auf Ihren Studienverlauf oder die Zählung Ihrer Prüfungsversuche!

ACHTUNG! Möchten Sie den Ersatztermin oder den Zweittermin einer abgesagten Prüfung wahrnehmen, müssen Sie sich selbständig dazu anmelden!

Veränderte Prüfungen

B.Psy.005S (NF) => Mündliche Prüfung (Termine in der 2. Märzhälfte)
B.Psy.101 => Open-Book-Klausur (alle Termine)
B.Psy.104 => Zweittermin am 10.05.21
B.Psy.202 => Online-Klausur (alle Termine; neue Dauer: 45 Minuten)
B.Psy.302 => Online-Klausur (alle Termine)
B.Psy.304 => Online-Klausur (alle Termine)
B.Psy.501 => Zweittermin am 04.08.21
B.Psy.601 => Open-Book-Klausur (alle Termine)
B.Psy.701/703 => Online-Klausur (alle Termine)
B.Psy.705 => Online-Klausur (alle Termine)
B.Psy.716 => Online-Klausur
B.Psy.802 => Mündliche Prüfung (alle Termine)
B.Psy.901 => Online-Klausur
B.Psy.902 => Zweittermin verschoben auf 26.05.21

M.Psy.001 => Mündliche Prüfung (Termine in der 2. Märzhälfte)
M.Psy.701 => Online-Klausur (alle Termine)
M.Psy.901 => Zweittermin verschoben auf 17.05.21

Die veränderte Prüfungsform bezieht sich zunächst immer nur auf den Erststermin, sofern keine weitere Angabe erfolgt.

Die Abgabe der unterschriebenen Einverständniserklärung ist bei Online-Klausuren inzwischen Teil des IDENT-Verfahrens und daher nur noch für mündliche Prüfungen nötig. Diese muss bis eine Woche vor Prüfungstermin per Mail an das Sekretariat des/der Dozenten/in (nicht direkt bei den Dozent*innen!) geschickt werden.


Nebenfachstudierende

Nach Beschluss der Prüfungskommission können alle Module, die das Bestehen von B.Psy.501 als Teilnahmevoraussetzung definieren (insbesondere die Nebenfachmodule B.Psy.503S, B.Psy.504S und B.Psy.602S) im Sommersemester 2021 auch ohne Vorliegen der Prüfungsleistung aus B.Psy.501 belegt werden. Die in diesen Modulen erbrachten Prüfungsleistungen werden aber erst dann im FlexNow verbucht, wenn die Prüfungsleistung aus B.Psy.501 vorliegt.


Durch die aktuelle Stufe 3 des COVID-19-Stufenplans der Universität dürfen keine Präsenzveranstaltungen, also auch keine Präsenzprüfungen, stattfinden. Daher wurde in der Studienkommission folgender Plan beschlossen:

  • Die für das Semesterende geplanten Termine für die Durchführung von Klausuren werden vorerst beibehalten.
  • Alle Prüfungen, die online stattfinden können (Online-Klausuren, mündliche Prüfungen) finden zum geplanten Termin statt. Eventuelle Verschiebungen können Sie der Tabelle unten entnehmen.
  • Es wird für abgesagte Klausuren einen weiteren Klausurtermin im Sommersemester geben.
  • Es wird wöchentlich mit zwei Wochen Vorlauf entschieden, ob die Klausurtermine stattfinden können. Die Termine, an denen für den entsprechenden Zeitraum der Ausfall der Prüfungen beschlossen wird, finden Sie hier:
Entscheidung am für geplante Klausurtermine
26.03. 12.04. – 16.04.

Es wird den Studierenden freigestellt, welchen der angekündigten Prüfungsterminen sie wahrnehmen. Die Anmeldung zu B.Psy.303 wird auch ohne den Abschluss von B.Psy.302 ermöglicht.
Studierende können selbst entscheiden, ob Sie sich auf die ersten Prüfungen im März vorbereiten möchten, auch wenn deren tatsächliches Stattfinden noch ungewiss ist, oder ob sie sich von Vornherein für die Klausuren im April/Mai entscheiden.

Geplante Ersatztermine (je nach Verlängerung der Covid-19 Stufe 3) können der unten stehenden Tabelle entnommen werden (Stand: 07.04.21).

Mündliche Prüfungen

Die mündlichen Prüfungen werden online durchgeführt (Termine: https://www.uni-goettingen.de/de/444856.html). Hierbei sind die Vorgaben des Vorstands zu beachten:

  • Für mündliche Prüfungen, die online abgenommen werden, muss eine Einverständniserklärung bis eine Woche vor Prüfungstermin im Sekretariat des/der Dozenten/in (nicht direkt bei den Dozent*innen!) eingegangen sein (muss archiviert werden).
  • Falls die Einverständniserklärung nicht vorliegt, darf die Prüfung nicht angetreten werden.
  • Digitale Unterschriften auf Prüfungsprotokollen werden anerkannt.