# Schon gewusst? Immatrikulation/Exmatrikulation

Studierende sind immer für ganze Semester immatrikuliert/zurückgemeldet (WiSe: 01.10. – 31.03., SoSe 01.04. – 30.09.), sofern sie sich nicht eigenständig während des Semesters exmatrikulieren.
Auch wenn das Studium am Anfang eines Semesters beendet wird, bleibt man bis zum Ende des Semesters im Studierendenstatus!

Übrigens muss man grundsätzlich zum Zeitpunkt der letzten Prüfungsleistung (z. B. Klausur, mündliche Prüfung, Abgabe der Abschlussarbeit) noch immatrikuliert sein! Eine Rücknahme der Immatrikulation ist nur innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn möglich. In diesem Fall werden die bereits gezahlten Beiträge zurück erstattet.

Nach der Beantragung bzw. dem Erhalt des Zeugnisses sollten Studierende sich selbständig exmatrikulieren. Eine „automatische“ Exmatrikulation erfolgt nicht, es sei denn, Sie haben sich nicht fristgerecht zurückgemeldet (Zwangsexmatrikulation).

[Dieser Beitrag wurde zerst am 16.01.2020 veröffentlicht.]