Master: Umsetzung § 6 PStO in FlexNow

Liebe Master-Studierende,

leider kommt es immer wieder vor, dass Module im Professionalisierungsbereich des Masters belegt, aber nicht abgeschlossen werden bzw. dass im laufenden Semester beim Dozenten Abmeldungen eingehen und Studienleistungen nicht (mehr) erbracht werden. Dadurch ist einerseits der reibungslose Ablauf der Veranstaltungen beeinträchtigt; andererseits werden auch Plätze in den Modulen „blockiert“, die ansonsten für andere Studierende zur Verfügung stünden.

Deshalb hat sich unsere Prüfungskommission in der Sitzung vom 21.06.2017 dieser Problematik angenommen und sich einstimmig darauf geeinigt, die ohnehin in § 6 PStO bereits hinterlegte Begrenzung auf zwei Module pro Studienbereich auch in FlexNow abzubilden. Damit sind zukünftig im Grundlagenbereich maximal sechs Module (vier sind Pflicht), im Anwendungsbereich maximal vier Module (zwei sind Pflicht) wählbar, was insgesamt der Chancengleichheit bei der Modulwahl dient.

Der Rücktritt von einem Modul wird bis zum Sonntag derjenigen Woche möglich sein, in der die erste Veranstaltung stattgefunden hat, damit Sie Gelegenheit haben, sich über die Inhalte des Moduls zu informieren. Anschließend wird für Module mit freien Plätzen ein Nachrückverfahren mit einer Frist für die verbindliche Anmeldung stattfinden (in der zweiten Veranstaltungswoche). Bei einem Rücktritt nach dieser Frist bzw. bei dann folgenden Überschreitungen der maximalen Modulanmeldezahl können weitere Module im selben Studienbereich nur dann belegt werden, wenn ein begründeter Antrag an die Prüfungskommission gestellt und von ihr genehmigt wurde. Die Belegung eines dritten Moduls im selben Studienbereich wird außerdem nach Antrag an die PK möglich sein, wenn Restplätze in den betreffenden Modulen vorhanden sind und niemand mit höherer Priorität auf der Warteliste ist.

Die Modulvoranmeldungen über StudIP bleiben unverändert.

Bei Fragen können Sie sich gerne an mich wenden!

Nuria Brinkmann